Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.71
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Ergänzenden Bebauungsplan. Hinsichtlich
der Festlegungen im Allgemeinen
Bebauungsplan beziehen sich die
Stellungnahmen auf die Breite des
Mitterweges.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss eingehend beraten. Der
Beschluss des Bebauungsplanes wird
empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B7, Höttinger Au, Bereich
zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse,
Uferstraße, Dr.-Stumpf-Straße und
Steinbockweg (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51/ch, Zeichn.
Nr. 3388), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, jedoch nur im Bereich
zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse,
Mitterweg und Steinbockweg mit der
Bezeichnung Nr. HA - B7 Nord, zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Haller: Ich möchte zum Allgemeinen
Bebauungsplanentwurf und zum Ergänzenden Bebauungsplanentwurf klar und
unmissverständlich meine Haltung
kundtun.
Meine Zustimmung bezieht sich, so wie im
Bauausschuss, ausschließlich auf die
Option, dass Freiräume für eine spätere
Planung geschaffen werden. Die Zustimmung bezieht sich auf keinen Fall auf das
Straßenprojekt.
Für das Straßenprojekt ist es für mich
unbedingt notwendig, dass die Bevölkerung über die gesetzlichen Bestimmungen
der Fahrspurbreiten aufgeklärt wird. Die
dort wohnende Bevölkerung sollte befragt
werden, ob sie zum Beispiel wirklich eine
zweite Fahrspur, eine Baumreihe oder
sonst irgendetwas haben möchte. Die
Einbindung der AnrainerInnen in die
Planung und die betroffene Bevölkerung
muss das umzusetzende Projekt mittragen.
GR-Sitzung 18.6.2009
Ich sehe immer noch nicht ein, warum ab
der Exlgasse oder Angergasse der
Querschnitt so hoch sein muss. Mir ist
schon klar - daher habe ich im Bauausschuss zugestimmt -, dass das aufgrund
der Straßenbahn so sein muss.
Ab der Angergasse nimmt die Bevölkerungsdichte ab und verbauen kann man
nur mehr ab der Gemsengasse. Für mich
ist es wichtig, dass die Bevölkerung mit
eingebunden wird.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Im Bauausschuss hat ein Reigen an Diskussionen
stattgefunden, der durchaus kontroversiell
war. Im Endeffekt ist meines Erachtens
doch die Vernunft eingekehrt und wir
haben das beschlossen, was der Bebauungsplan eigentlich wert ist; nämlich den
Gestaltungsraum zu schaffen, um die
bereits beschlossenen Verkehrsfunktionen
dort auch abführen zu können.
Ich habe ein Lichtraumprofil bzw. Straßenprofil vorliegen, wo die Funktionen
abgehalten werden. Im Jahr 2002 haben
wir beschlossen, dass eine Straßenbahn
tunlichst in den Mitterweg geführt werden
soll. Ich erachte das auch heute noch für
vernünftig, denn das wird die Zukunftsmusik spielen. Natürlich braucht es Raum,
damit in weiterer Folge die Straßenbahn
dort geführt werden kann.
Im Verkehrsausschuss war man der
Meinung, dass kein derart breiter Weg
gemacht werden möge. Es wurde ein klein
wenig Angst gemacht, dass dadurch viel
bestehender Grund von den "KleinhäuslEigentümerInnen" wegfallen würde. Das
ist natürlich nicht wahr, weil der bereits
östliche und westliche Teil in diesem
Querschnitt enthalten ist und nicht viele
Grundstücke wegfallen würden.
Man führt praktisch den Straßenzug in
dieser Breite weiter und beschließt das mit
diesem Bebauungsplan. Das erachte ich
deshalb für sinnvoll, da es hier zwei oder
drei Liegenschaften gibt, die noch bebaut
werden. Es wäre katastrophal, wenn diese
in den Querschnitt bauen könnten, da
dadurch dann die erwähnten Möglichkeiten nicht mehr gegeben wären.
Wir schaffen uns mit diesem Beschluss
eine Gestaltungsmöglichkeit für eine
vernünftige Verkehrsführung für die nahe,