Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.72
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mittelfristige aber auch ferne Zukunft. Ich
bedanke mich für die konstruktiven
Gespräche.
GR Gruber: Wir werden dem vorliegenden Antrag natürlich zustimmen. Meine
Person stimmt nur unter den Voraussetzungen zu, die vorher bereits GR Haller
angeführt hat. Der Verkehrsausschuss war
hier nicht aufgrund seiner Funktion
eingebunden, sondern weil der Bauausschuss uns gebeten hat, dazu eine
Stellungnahme abzugeben.
GR Haller hat es bereits dargestellt und
diesbezüglich ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich glaube schon, dass die
geäußerten Bedenken gerechtfertigterweise gesagt werden müssen.
Eine Anmerkung noch zu StR Dipl.-HTLIng. Peer: Ich glaube nicht, dass es die
Sorge war, dass man den Leuten
Grundstücke wegnimmt. Es geht um die
prinzipielle Überlegung, ob wir diese Breite
in der Art und Weise für die zukünftige
Nutzung dieses Straßenbereiches
brauchen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Das muss ich
jetzt replizieren. So selbstverständlich ist
es nicht, dass GR Gruber hier zustimmt,
da er im Verkehrsausschuss dagegen
gestimmt hat.
Meine Frage war dann, wenn der Verkehrsausschuss gegen eine andere Breite
stimmt, muss auch gesagt werden, welche
Funktion wegfallen soll. Jede Funktion hat
eine Gültigkeit und eine Mindestbreite.
Man hat dann nichts anderes getan, als
diesen ruhenden Verkehrsstreifen
(Parkplatz inklusive Grünstreifen) gestrichen.
Ob das dann alle Gestaltungsmöglichkeiten zulässt und im Sinne der dort wohnhaften Bevölkerung ist, wagte ich zu
bezweifeln. Gott sei Dank sind wir, dank
Hilfe von Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer, übereingekommen, was es heißt,
Gestaltungsmöglichkeiten für ein Projekt
zu brauchen.
Es geht jetzt nicht um ein Detailprojekt,
sondern wir gestalten uns die Zukunft für
ein Detailprojekt. Das heißt nicht, dass
jetzt ein fix und fertiger Bauplan vorliegt,
sondern nur der Bebauungsplan. Dafür
brauchen wir die Schranken und vor allem
GR-Sitzung 18.6.2009
die Möglichkeiten für die Zukunft. Genau
über die Möglichkeiten der Zukunft haben
wir in sinnvoller Weise in der letzten
Sitzung des Bauausschusses abgestimmt.
GR Mag. Fritz: Wir streiten uns jetzt in
diesem Punkt, nachdem es im Bauausschuss einstimmig beschlossen wurde,
fast um des Kaisers Bart. Die genannten
Vorbehalte sind bei näherem Hinsehen
entbehrlich, weil sie etwas betreffen, was
gar nie Gegenstand der Beschlussfassung
war.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat schon
erwähnt, dass es kein Straßenprojekt gibt.
Es gibt eine Skizze, wenn wir diese und
jene Funktionen haben wollen, dann
brauchen wir so und so viel Straßenbreite.
Eine Straßenbahnspur auf der noch
RadfahrerInnen gefahrlos Platz haben
sollen, benötigt eben eine gewisse Breite.
Wenn man die Straßenbahn im Mischverkehr in eine Richtung führt, braucht es den
zusätzlichen Platz für RadfahrerInnen.
Die vorliegende Skizze war nie ein
Straßenbauprojekt, sondern immer nur die
Erläuterung, wie man auf diese 18,2 m
von Straßenfluchtlinie zu Straßenfluchtlinie
gekommen ist. Dies aus folgendem Grund:
Ein Straßenbauverfahren, in dem wir ein
Projekt, das irgendwann von der Mag.Abt. III, Tiefbau, gemacht werden wird,
einreichen, können wir nicht die Baufluchtlinien, welche wir rechtskräftig beschlossen haben, überspringen. Sehr wohl
können wir aber darunter bleiben.
Wir beschließen jetzt damit nicht, dass in
Zukunft der Mitterweg 18,2 m breit ist,
sondern es heißt nur, dass 18,2 m zur
Verfügung stehen. Sollten wir in fünf
Jahren - irgendwann in der Legislaturperiode des nächsten neu zu wählenden
Gemeinderates - der Meinung sein, dass
wir auf irgendetwas verzichten und das
Ganze nur 15 m breit brauchen, geht das
problemlos.
Wenn wir jedoch umgekehrt nur 16 m
Straßenfluchtlinie beschließen würden und
dann 18 m brauchen, beißen wir uns in
den Hintern, dass wir den Platz nicht
vorgesehen haben, denn dann können wir
das nicht mehr rechtskräftig beschließen.
Es geht heute darum, eine Option zu
beschließen. Ich bin allen Mitgliedern des
Bauausschusses dankbar, die sich