Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.90
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34.
34.1
Beantwortung der eingebrachten
dringenden Anfragen aus der
Sitzung des Gemeinderates vom
16.4.2009
Stadtmagistrat Innsbruck,
Internet-Zugang für MitarbeiterInnen (GR Mag. Fritz)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
Anfrage von GR Mag. Fritz Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Nein.
Zu Frage 2.1.: In dieser Angelegenheit
werden MitarbeiterInnen grundsätzlich
nicht nach Kategorien bzw. Hierachieebenen beurteilt. Von 704 IT-AnwenderInnen haben derzeit 428 (61 %) einen
Internetzugang.
Zu Frage 2.2.: Der/die jeweilige AbteilungsleiterIn entscheidet aufgrund
"dienstlicher " Notwendigkeit.
Zu Frage 2.3.: Weil Arbeitsmittel bedarfsorientiert (dienstliche Erfordernisse) und
nicht bedürfnisorientiert (Privatinteressen)
zur Verfügung gestellt werden.
34.2
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, Aufsichtspflichten im Rahmen der
Unterbringung (GR Kunst)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage von GR Kunst Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Statistisch erhoben wird
jeweils jährlich die Anzahl der Minderjährigen, die zum 31.12. des Jahres in einer so
genannten vollen Erziehung und somit
außerhalb ihrer Familien untergebracht
waren. Mit Stand 31.12.2008 waren dies
71 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.
Zu Frage 2.: Hier ist zwischen Einrichtungen des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck
und privaten Einrichtungen sowie Pflegefamilien zu unterscheiden. Namentlich
sind zum Beispiel zu nennen: Landeskinderheim Axams, Kinderzentrum Pechegarten (ISD) sowie an nicht staatlichen, wie
zum Beispiel Verein Jugendland, Nestwärme, InnHouse, Wohngemeinschaft
Cranachstraße, Pflegenest Kranebitten,
SWG Kirchbichl Mikado, Haus Terra
GR-Sitzung 18.6.2009
Landeck, die verschiedenen Einrichtungen
des SOS-Kinderdorfes etc.
Zu Frage 3.: Dazu werden keine statistischen Daten geführt. Eine händische
Erhebung wäre auf Grund der Vielfalt sehr
zeitaufwändig und stünde in keinem
Verhältnis zur Aussagekraft.
Zu Frage 4.: Eine Auflistung nach Einrichtung ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu
erheben. Wir führen darüber natürlich
keine laufende Statistik.
Insgesamt betrug der städtische Budgetanteil an den Tagsatzleistungen an die
genannten nicht staatlichen Einrichtungen
im Jahr 2008 € 1.438.699,--.
Zu Frage 5.: Unter Eigenberechtigten
werden in der Jugendwohlfahrt volljährige
Personen verstanden, nicht 14- bis 18Jährige. Volljährige Erwachsene haben als
BetreuerInnen Aufsichtspflichten gegenüber in voller Erziehung untergebrachten
Personen, diese können minderjährig oder
in Ausnahmefällen volljährig sein. Die
Formen der Beaufsichtigung sind jene, die
zu beiden Fragen 7. in der Antwort
genannt wurden.
Zu Frage 6.: Ja, im so genannten Betreuten Wohnen.
Zu Frage 7.: Angemeldete und nicht
angemeldete Hausbesuche, unangemeldete Nachtkontrollen.
Zu Frage 8.: Die Vereine InnHouse,
Nestwärme, Jugendwohnstart, Netz sowie
SOS-Kinderdorf "Haus am Lohbach".
Zu Frage 9.: Regelmäßige Kontakte,
Betreuungsgespräche, Kontrollen,
Verwarnungen, Kontaktaufnahme mit
öffentlicher Jugendwohlfahrt bis hin zur
Entlassung.
Zu Frage 10.: Dazu gibt es keine statistische Erhebung.
Zu Frage 11.: Siehe Antwort zu Punkt 10.
Zu Frage 12.: Siehe Antwort zu Punkt 10.
Zu Frage 13.: Siehe Antwort zu Punkt 10.
Zu Frage 14.: Nein.
Zu Frage 15.: Siehe Antwort zu Punkt 14.