Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
Ausweitung des Geltungsbereiches der Ortspolizeilichen Verordnung E 14 (Alkoholverbot)
G R - S i t z u n g
1 2 . 0 6 . 2 0 1 4
1.
I-OEF 142/2013
I-OEF 143/2013
Veranstaltungen in öffentlichen
Räumen, Nichtvermietung an
rechtsextreme oder rassistische
Vereine, Organisationen und
Bewegungen
Veranstaltungen in öffentlichen
Räumen, Nichtvermietung an
linksextreme und/oder rassistische Vereine, Organisationen
und Bewegungen
MagIbk/5113/RA-VL-VO/1
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GR Mag. Kogler; 1 Stimme, gemäß beiliegender Abstimmungsliste):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014:
Der in der Beilage angeschlossene Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung "Alkoholverbot", Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2008, geändert wird,
wird beschlossen.
3.
IV 5754/2014
Öffentliche Beleuchtung, LEDVersorgung und Pauschale pro
Lichtpunkt
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Onay und
PIRAT; 2 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2014:
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2014:
Die Mitglieder des Gemeinderates distanzieren sich von rechtsextremen, linksextremen, rassistischem, terroristischem sowie sexistischem Gedankengut.
Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt
die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) mit der Umstellung der öffentlichen
Beleuchtung auf LED sowie mit deren Betrieb und Instandhaltung gegen ein pauschales Entgelt pro Lichtpunkt.
Gebäude oder Teile von Gebäuden im
Eigentum oder Besitz der Stadt Innsbruck
oder eines Unternehmens, an dem die
Stadt Innsbruck beteiligt ist, sollen weder
entgeltlich noch unentgeltlich für Organisationen, Vereine oder Bewegungen zur Verfügung gestellt werden, die solches Gedankengut vertreten/verbreiten oder sich
nicht in geeigneter Art und Weise distanzieren.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, die
jeweilige Geschäftsführung der städtischen Unternehmen auf diesen Beschluss
des Gemeinderates hinzuweisen.
Zu diesem Zweck wird der vorliegenden
Vertrag abgeschlossen.
4.
IV 5596/2014
Haftung der Stadt Innsbruck für
ein Darlehen der Innsbrucker
Stadtbau GmbH zur Errichtung
des SeniorInnenwohn- und Pflegeheimes Olympisches Dorf bei
der Hypo Tirol Bank AG
Beschluss (bei Stimmenthaltung PIRAT
und GRin Dr.in Krammer-Stark; 2 Stimmen,
einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014:
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Ausfallshaftung nach § 1356 ABGB für die
Rückzahlung eines Darlehens mit einem
GR-Sitzung 12.06.2014