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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.2

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Gesamtnominale von € 9.515.050,-- (Darlehen Nr. 30353119789), besichert durch
Schuld- und Pfandbestellungsurkunde
(Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
100 vierteljährlichen Annuitätsraten, Zinssatz 0,85 %-Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, ohne Rundung mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, höchstens jedoch der Zinssatz gemäß § 6 TWFG 1991; die Zinssatzvereinbarung gilt bis 31.12.2023, danach ist die
Zinskondition neu zu verhandeln), das die
Innsbrucker Stadtbau GmbH bei der Hypo
Tirol Bank AG zur Finanzierung des
Wohn- und Pflegeheimes Olympisches
Dorf aufnimmt.

Die laufenden Kosten des Jahres 2014
sind für die Monate September bis Dezember 2014 mit € 10.800,-- kalkuliert.
Hinzu kommen Erstinvestitionskosten in
Höhe von € 9.500,--. Für diese Aufwendungen wird eine Subvention bewilligt. Zur
Bedeckung wird auf der Vp. 1/259010757370, laufende Transferzahlungen, Förderung Jugendarbeit und Jugendhilfe, ein
Nachtragskredit in Höhe von € 20.300,-genehmigt.

Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine
diesbezügliche Bürgschaftserklärung abzugeben und diese zu Gunsten der Hypo
Tirol Bank AG zu unterzeichnen, sowie die
Nachtragsvereinbarung zum Darlehensvertrag für Kto. Nr. 30353119789 zu bestätigen.

Die Betreuung des Objektes erfolgt über
die IISG. Die Betriebskosten werden dem
Verein SchülerInnenbeirat von der IISG
direkt vorgeschrieben und wird hierfür vom
Verein bei der Stadt Innsbruck ein Subventionsansuchen eingerichtet. Die jährlichen Folgekosten (Betriebs- und Heizkosten sowie Kosten des laufenden Betriebs geschätzt jährlich ca. € 28.200,--) sind im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015
vorzusehen.

5.

6.

V 5830/2014
Nachnutzung der ehemaligen
Hungerburg-Talstation durch
den SchülerInnenbeirat

IV 6091/2014
City-Garage ("SoWi-Garage"),
Grundsatzbeschluss über den
Erwerb

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI;
3 Stimmen):

Mehrheitsbeschluss (gegen PIRAT;
1 Stimme)

Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2014:

Der Verweisung des gesamten Akts in die
nicht öffentliche Sitzung wird zugestimmt.

Die Stadt Innsbruck ist Leihnehmerin der
Liegenschaft Grundstück 1227 in EZ 1735,
Grundbuch 81113 Innsbruck. Die Stadt
Innsbruck überlässt dem Verein SchülerInnenbeirat, vertreten durch Obmann Daniel Schennach, das Objekt zur unentgeltlichen Nutzung durch die Jugendszene.
Dem vorliegenden Leihvertrag wird die
Zustimmung erteilt.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG) wird beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen gemäß vorliegender Kostenschätzung umzusetzen. Hierfür wird ein Nachtragskredit in
Höhe von € 94.400,-- auf der
Vp. 5/369000-775100, Baukostenzuschuss IIG, Hungerburg Talstation - Umbau, bewilligt.

GR-Sitzung 12.06.2014

7.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014

7.1

Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen, KapitalTransferzahlung ÖBB, Lärmschutz

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
02.06.2014:
Das Nachtragskreditansuchen zum außerordentlichen Haushalt 2014, zu
Vp. 5/659000-775001, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, KapitalTransferzahlung ÖBB, Lärmschutz, in der
Höhe von € 5.000,-- wird genehmigt.