Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.14

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(zu Punkt 8.)

Zl. KA-03947/2014

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2014
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2014 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 28.05.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.05.2014, Zl. KA-03947/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Rückerstattung von
Annuitätenzahlungen
an den Verein
St. Raphael –
Überprüfung der
Einhaltung der
vertraglichen
Verpflichtung des
Vereines

Von der Kontrollabteilung überprüft wurden vier von der MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft freigegebene Auszahlungen an
den (gemeinnützigen) Verein St. Raphael, welche inhaltlich die Rückerstattung von Annuitätenzahlungen betreffend zwei Wohnbauförderungsdarlehen sowie zwei Ergänzungsfinanzierungsdarlehen einer
Bank betrafen. Diese Darlehen wurden vom Verein für den Neubau des
Seniorenheimes St. Raphael am Standort Ing.-Etzel-Straße 71 beansprucht. Vor dem Hintergrund der seinerzeitigen gesetzlichen Regelungen des Tiroler Sozialhilfegesetzes, dass die Tiroler Gemeinden die
Kosten der Errichtung, der Erweiterung, der Generalsanierung und des
Umbaues ihrer Pflege-, Wohn- oder Altenheime selbst zu tragen hatten
(bzw. aktuell nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz nach wie vor
zu tragen haben), fasste der Gemeinderat der Landeshauptstadt Inns-

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Zl. KA-03947/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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