Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.17

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Übernahme von
Betriebskosten für den
Verein Innsbrucker
Feuerwehroldtimerclub

Von der städtischen Berufsfeuerwehr wurde an die IIG & Co KG unter
dem Titel „Gst. 2493/1 KG Hötting / Steinhäusl“ der auf das erste Halbjahr 2014 entfallende Betrag von € 165,60 (mtl. € 27,60) der Betriebskosten für dieses Objekt überwiesen. Dieses aus Stein bestehende
Gebäude befindet sich örtlich unterhalb der (alten) Feuerwache Kranebitten (Kranebitter Allee 220). Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass sowohl für die (alte) Feuerwache Kranebitten als
auch das „Steinhäusl“ Bittleihverträge zwischen der IIG & Co KG bzw.
der Stadt Innsbruck als Leihgeber und dem Verein „Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ als Leihnehmer bestehen. Die abgeschlossenen
Prekariumsvereinbarungen sehen die Nutzung der Objekte ausschließlich zum Einstellen von Feuerwehr-Oldtimern vor. Der Vollständigkeit
halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass auch das (alte) Feuerwehrhaus Allerheiligen (Allerheiligenhofweg 30) dem Verein prekaristisch überlassen worden ist. Für dieses Objekt gelangt ein monatlicher
Betrag in Höhe von brutto € 39,60 zur Vorschreibung. Aufgrund der
vorgefundenen vertraglichen Konstellation – Vertragspartner der IIG &
Co KG bzw. der Stadt Innsbruck war der Verein „Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ – war die Kontrollabteilung darüber verwundert, dass
die Vorschreibungen der Leihgeber direkt an die Berufsfeuerwehr Innsbruck gerichtet waren. Dieser Umstand wurde vom Branddirektor in
der Weise begründet, als die tatsächliche Bezahlung der vorgeschriebenen Beträge über das Budget der städt. Berufsfeuerwehr erfolgt.
Diese Vorgehensweise sei mit dem ressortzuständigen 2. Vizebürgermeister so abgestimmt. Inhaltlich argumentierte der Branddirektor die
Zahlungsübernahmen damit, dass der Verein für die Stadt (bzw. die
Berufsfeuerwehr) eine Leistung insofern erbringen würde, indem er alte
und erhaltungswürdige Feuerwehrfahrzeuge betreue, was ansonsten
(wenn dies nicht vom Verein erfolgen würde) die Berufsfeuerwehr zu
bewerkstelligen hätte. Aus formaler Sicht machte die Kontrollabteilung
darauf aufmerksam, dass die Bezahlung der Vorschreibungen durch
die städt. Berufsfeuerwehr ohne entsprechenden Titel (also ohne vertragliche Grundlage) erfolgte. Dies deshalb, da die zugrunde liegenden
Bittleihverträge als Vertragspartner den Verein vorsehen. Insofern
müssten die Vorschreibungen von den Leihgebern auch an den Verein
gerichtet werden. Die Kontrollabteilung empfahl der städt. Berufsfeuerwehr, in Zusammenarbeit mit den Leihgebern die Vorschreibungen
künftig formal korrekt an den Verein Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub zu richten. Darüber hinaus wurde empfohlen, die Umstände, welche die Zahlungsübernahme durch die städt. Berufsfeuerwehr begründen (Leistungen des Vereines für die Stadt), schriftlich in bspw. einem
Aktenvermerk zu dokumentieren und diesen vom ressortzuständigen
Vizebürgermeister „freigeben“ zu lassen. Im Anhörungsverfahren informierte die städt. Berufsfeuerwehr darüber, dass in Entsprechung der
Empfehlung der Kontrollabteilung von ihr ein Rohentwurf für eine Vereinbarung zwischen dem Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub und der
Stadt Innsbruck erarbeitet worden wäre. Dieser Rohentwurf befinde
sich derzeit zur rechtlichen Prüfung im Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I. Nach dieser rechtlichen Prüfung sei geplant, diese Vereinbarung dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen und in der
Folge zu unterfertigen. Sodann wäre beabsichtigt, die IIG & Co KG
hinsichtlich der korrekten Rechnungslegung zu informieren. Nach Abschluss dieser Bearbeitungskette wurde angekündigt, der Kontrollabteilung die unterfertigte Vereinbarung zu übermitteln.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-03947/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

4