Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.81
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8.5 Beschaffung neue Straßenbahntriebwägen
Allgemeines zum
Beschaffungsvorgang
Mit einem Betrag von € 45,94 Mio. entfällt ein prozentualer Anteil von
44,95 % der über die Vp. 5/875000-775130 abgewickelten Ausgaben
für das Regional- und Straßenbahnprojekt auf Zahlungen der Stadt an
die IVB für die Anschaffung und das Ingangsetzen der neuen Straßenbahntriebwägen. Bis zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurden von der IVB insgesamt 32 neue Triebwägen angeschafft. Eine erste Beschaffungstranche deckte 22 neue Trams ab, wovon 16 dieser
Triebwägen für den innerstädtischen Bedarf und 6 neue Straßenbahnen für den Betrieb auf der Stubaitalbahn vorgesehen waren. In einer
zweiten Anschaffungstranche wurden weitere 10 neue Triebwägen
angeschafft. Der Auftrag zur Lieferung von neuen Straßenbahntriebwägen für die Landeshauptstadt Innsbruck wurde von der IVB an eine
ARGE vergeben. Zwischen der ARGE und der IVB wurde am
14.10.2005 ein entsprechender Beschaffungsvertrag abgeschlossen.
Diesem Vertragsabschluss vorangegangen ist eine europaweite Ausschreibung, welche durch externe Experten (mit-)bearbeitet worden ist.
Aus technischer und operativer Sicht wurde der Ausschreibungsprozess von einem deutschen Planungs- und Betriebsberatungsunternehmen begleitet. Die rechtlichen Belange wurden im Ausschreibungsverfahren von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei abgedeckt.
Finanzierungsmodalitäten
neue Trams
Zu den vollzogenen Finanzierungsmodalitäten hielt die Kontrollabteilung fest, dass sich die Anschaffung der ersten 22 neuen Straßenbahntriebwägen nach den in der Tabelle „RegBFinanz25a“ festgesetzten
Werten richtete. Demgemäß hatte die Aufteilung des Finanzmittelbedarfes für die 16 innerstädtischen Trams im Verhältnis 72,12 % durch
die Stadt und 27,88 % durch das Land zu erfolgen, während das Investitionserfordernis für die 6 neuen Triebwägen für die Stubaitalbahn vollständig vom Land zu begleichen war.
Bezüglich der Finanzierung der weiteren 10 neuen Triebwägen sah
die vom GR in seiner Sitzung vom 21.12.2007 beschlossene Tabelle
„RegBFinanz-0_Rev.3“ vor, dass die Investitionskosten zu 2/3
(66,67 %) von der Stadt und zu 1/3 (33,33 %) vom Land getragen werden.
Anschaffungskosten der neuen
Straßenbahntriebwägen –
Investitionskosten für
Spezialwerkzeug und
Ersatzteilpaket –
Empfehlungen
Die Kontrollabteilung führte eine Verifizierung der von der IVB gegenüber der Stadt und dem Land vorgenommenen Abrechnungen in Verbindung mit der Anschaffung (und Ingangsetzung) der neuen Straßenbahnen durch. Ohne auf nähere abrechnungstechnische Details einzugehen hielt die Kontrollabteilung zusammengefasst fest, dass die von
der IVB erstellten Ab- bzw. Verrechnungen für sie vollständig nachvollziehbar waren. Darüber hinaus bestätigte die Kontrollabteilung, dass
die vereinbarten Finanzierungsschlüssel in den Abrechnungen korrekt
angewandt und die Finanzierungsbeiträge der Stadt und des Landes in
ihrer Höhe richtig (und beschlusskonform) bemessen worden sind.
Ausgehend von den in der Anlagenbuchhaltung der IVB erfassten Anschaffungskosten erarbeitete die Kontrollabteilung eine Übersicht, aus
welcher einerseits die von der IVB für die neuen Straßenbahnen aktivierten Beträge und andererseits deren Finanzierung hervorgehen:
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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