Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.84
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gen eine Valorisierungsbestimmung zu verankern. Im Anhörungsverfahren sagte die IVB zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Nachdem die vermieteten Straßenbahntriebwägen von der Stadt und
dem Land finanziert worden sind, kommen die aus der Vermietung erzielten Erlöse den beiden Finanzierungsträgern zugute. Seit Beginn der
Mietverhältnisse wurden von der IVB bis zum 31.12.2012 Mieterlöse in
Höhe von € 308.047,98 vereinnahmt. Die Kontrollabteilung stellte fest,
dass dieser Betrag in Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungsquoten
von Stadt und Land bei der Abrechnung der Infrastrukturkosten für das
Regional- und Straßenbahnprojekt per 31.12.2012 für die Financiers
beitragsmindernd berücksichtigt worden ist. Auf die Stadt entfiel ein
Abzugsbetrag in Höhe von € 211.452,71 und auf das Land ein solcher
von € 96.595,27. Die betragliche Zuscheidung konnte von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden.
Verkauf der alten
Straßenbahnen
Insgesamt 21 alte Straßenbahnen wurden von der IVB an Abnehmer in
Rumänien, Polen und Deutschland (1 Fahrzeug ging nach Bielefeld)
verkauft. Der bei diesem Verkauf erzielte Gesamterlös belief sich auf
einen Betrag von netto € 108.000,00. Sämtliche Kaufpreise waren zum
Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung von den Käufern beglichen.
8.6 Bedeckung der städtischen Finanzierungsbeiträge
für das Regional- und Straßenbahnprojekt
Beschlüsse des GR der Bereits in den ursprünglichen zum Regional- und Straßenbahnprojekt
Jahre 2003 und 2004
bzw. zu den Kostengerüsten gefassten Beschlüssen des GR der Jahre
2003 und 2004 waren Details zu der beabsichtigten Finanzierung enthalten. Bestandteil der Beschlüsse war, dass die Bedeckung des städtischen Finanzierungsbeitrages von anfänglich € 72,00 Mio. bzw. später € 77,75 Mio. über jene Geldmittel geplant war, welche der Stadt aus
dem noch separat vom GR zu beschließen gewesenen weiteren Verkauf eines Teiles ihrer IKB AG-Aktien an die TIWAG (Put-Option) zufließen sollten.
Beschluss des GR
vom 21.12.2007
Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen änderten sich die veranschlagten Projektkosten auf der Grundlage der im Jahr 2007 präsentierten Machbarkeitsuntersuchung drastisch. In der Sitzung des GR
vom 21.12.2007 wurde eine aktualisierte Kostenschätzung präsentiert,
welche von Gesamtprojektkosten in einer geschätzten Höhe von
€ 371,39 Mio. ausging. Unter Abzug bereits durchgeführter und finanzierter Investitionen bzw. unter Einschluss weiterer Kostenbestandteile
(für nicht kalkulierte Grundkosten sowie für Ersatzbeschaffung und
qualitative Verbesserung von Dieselbussen) wurde bis zum Jahr 2015
von einem städtischen Finanzmittelbedarf in Höhe von insgesamt
€ 205,21 Mio. ausgegangen. Aus finanzieller Sicht war auf der Basis
dieser Prognosekosten für die Stadt absehbar, dass die zum damaligen
Zeitpunkt aus dem Aktienverkauf der IKB AG an die TIWAG noch vorhandenen veranlagten Geldmittel zur Finanzierung des auf die Stadt
Innsbruck entfallenden Investitionsbeitrages nicht auslangen werden.
Der von der MA IV in ihrer Vorlage vom 13.12.2007 erarbeitete Bedeckungsplan ging seinerzeit von einem Fremdmittelerfordernis in Höhe
von € 41,61 Mio. aus.
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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