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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.86

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Beim Betrag von € 122,20 Mio. (bzw. inkl. der Valorisierungskosten von
€ 131,18 Mio.) ging die MA IV bei der Erstellung der Bedeckungsrechnung wohl davon aus, dass es sich bei dieser Summe um die von der
Stadt zum damaligen Zeitpunkt noch zu finanzierenden Kosten des
Regional- und Straßenbahnprojektes handelt(e). Diese Annahme ist –
zumindest was die Position „Etappe 1a und 1b“ (Westast) anbelangt –
nach Meinung der Kontrollabteilung nicht zutreffend. Die angeführten
Beträge stellen auf die vom GR aus Sicht der IVB noch zu beschließen
gewesenen Auftragssummen ab. Dies ist von der IVB in ihrem Schreiben an die Frau Bürgermeisterin vom 21.08.2012 einerseits durch die
Bezeichnung der tabellarischen Übersicht mit „zu beschließende Auftragssummen“ kenntlich gemacht. Andererseits wurde von der IVB bei
der Position „Etappe 1a und 1b“ in der Tabelle angeführt, dass der vom
GR bereits genehmigte Betrag für die Etappe 1a in Höhe von € 39,22
Mio. in der restlichen Summe von € 22,78 Mio. bereits berücksichtigt
ist. Rechnerisch ergab sich die noch zu beschließende Auftragssumme
für die Etappen 1a und 1b in Höhe von € 22,78 Mio. in der Weise, als
vom prognostizierten städtischen (Etappen-)Finanzierungsanteil in Höhe von insgesamt € 62,00 Mio. die bereits vom GR in seiner Sitzung
vom 15.07.2010 freigegebene Auftragssumme von € 39,22 Mio. in Abzug gebracht worden ist. Von der Kontrollabteilung wird somit deutlich
darauf hingewiesen, dass es sich bei der so errechneten Summe von
€ 22,78 Mio. nicht um die noch von der Stadt zu finanzierenden Investitionen für die Etappen 1a und 1b handelt(e), sondern sich dieser Betrag auf die vom GR noch zu beschließen gewesene (restliche) Auftragssumme bezog. Eine von der Kontrollabteilung vorgenommene
näherungsweise (!) Berechnung des restlichen städtischen Finanzierungsbedarfes für die Etappen 1a und 1b ergab, dass bis November
des Jahres 2012 an die IVB Zahlungen für die Errichtung der Regionalund Straßenbahninfrastruktur in der Höhe von ca. € 16,30 Mio. getätigt
worden sind. Der gesamte (veranschlagte) städtische Finanzierungsanteil für die Etappen 1a und 1b beträgt € 62,00 Mio. Bei Miteinbeziehung
der bis November 2012 von der Stadt bereits geleisteten Zahlungen
lässt sich eine seinerzeit von der Stadt noch zu finanzieren gewesene
restliche Summe von € 45,70 Mio. ermitteln. Als Differenz zu der von
der MA IV in ihrer Bedeckungsrechnung angesetzten Summe von
€ 22,78 Mio. ergibt sich ein nach Einschätzung der Kontrollabteilung
zusätzlich zu berücksichtigender Betrag von ca. € 23,00 Mio.
IVB-Ersatzanschaffungen und qualitative Verbesserung der Busse:
Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass der in Ansatz
gebrachte Betrag von € 11,50 Mio. (lediglich) die im ÖPNV-Vertrag
festgeschriebenen Kosten für die Jahre 2013 bis 2015 beinhaltet.
Für die letztliche Ausfinanzierung des Projektes wird jedoch nach Meinung der Kontrollabteilung zum Ende der Projektrealisierung im Stadtgebiet – somit nach dem aktuellen Bauzeitplan in den Jahren
2018/2019 – zu sorgen sein. Sollte somit von der MA IV weiterhin –
also auch nach dem Jahr 2015 – daran gedacht werden, die Aufwendungen für Ersatzanschaffungen und qualitative Verbesserungen der
Dieselbusflotte der IVB über die für das Regional- und Straßenbahnprojekt eingerichtete Vp. abzuwickeln, wäre aus Sicht der Kontrollabteilung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf zu berücksichtigen. Unter
der Annahme, dass sich diese Investitionen in den Jahren 2016 bis

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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