Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.8

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-8-

23.

Maglbk/9525/SP-FW-DH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F7, Dreiheiligen,
Bereich zwischen Ing.-EtzelStraße, Erzherzog-Eugen-Straße,
Sill und Kapuzinergasse bis Siebenkapellenareal (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 16j, Nr. 80/cg, Nr. 80/db und
Nr. 80/hu), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011 und § 111 Abs. 4
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F7, Dreiheiligen,
Bereich zwischen Ing.-Etzel-Straße, Erzherzog-Eugen-Straße, Sill und Kapuzinergasse bis Siebenkapellenareal (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 16j,
Nr. SO/cg, Nr. SO/db und Nr. 80/hu), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011 und § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

24.

Maglbk/9778/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B22, Wilten, Bereich Zollerstraße 6 und EggerLienz-Straße 50 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 85/ai),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B22, Wilten, Bereich
Zollerstraße 6 und Egger-Lienz-Straße 50
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
25.

Maglbk/10406/SP-88-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B11, Pradl-Reichenau,
Teilbereiche nördlich und südlich der Reichenauer Straße zwischen Pembaurstraße und
Burghard-Breitner-Straße sowie
Andechsstraße 3 bis 51 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. RE - B1, Nr. RE - B5, Nr. RE B5/1, Nr. RE - B6, Nr. RE - B6/1
und Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI; 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B11, PradlReichenau, Teilbereiche nördlich und südlich der Reichenauer Straße zwischen
Pembaurstraße und Burghard-BreitnerStraße sowie Andechsstraße 3 bis 51 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. RE 81, Nr. RE - 85, Nr. RE - 85/1, Nr. RE - 86,
Nr. RE - 86/1 und Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.

GR-Sitzung 16.07.2015