Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf
- S.13
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vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.
MagIbk/28168/ SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F29, Innenstadt,
Herzog-Friedrich-Straße 31 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/et), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F29, Innenstadt,
Bereich Herzog-Friedrich-Straße 31 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/et), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die, dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
zwischen Herzog-Friedrich-Straße, Riesengasse und Stiftsgasse, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
36.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HU-B5, Hungerburg,
Gpn. 3508/1 und 3508/2, KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HU-B5, Hungerburg,
Gpn. 3508/1 und 3508/2, KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
37.
35.
MagIbk/28163/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B43, Innenstadt,
Bereich zwischen Herzog-Friedrich-Straße, Riesengasse und
Stiftgasse, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
MagIbk/28073/SP-BB-HU/1
MagIbk/28105/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B37, Wilten, Bereich Innrain 80 und 82 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B11 und Nr. WI-B11/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B43, Innenstadt, Bereich
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B37, Wilten, Bereich Innrain
GR-Sitzung 18./19.07.2019