Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.104
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Der Beschluss erfolgt gemäß § 71 TROG
unter der aufschiebenden Bedingung, dass
dem parallel vorgelegten Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) und dem Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2
erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.
MagIbk/21640/SP-BB-DH/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. DH-B13, Dreiheiligen, Bereich Kapuzinergasse 36, 38, 38a, 40a und 42 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B9), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Bei diesem Punkt handelt
es sich um einen Nachtrag zur Tagesordnung. Die Pläne wurden bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018 einstimmig beschlossen. Allerdings lagen damals die vertraglichen Absicherungen nicht vor. Dies ist mittlerweile
geschehen.
Während der gesetzlichen Frist sind drei
Stellungnahmen, davon eine mit fünf Unterschriften, eingegangen. Ein Einspruchswerber fordert für sein Grundstück großzügigere Festlegungen zur Ermöglichung eines
größeren Bauvolumens. Die übrigen EinspruchswerberInnen sprechen sich vor allem gegen das geplante Wohnbauprojekt
aus (privatrechtliche und mietrechtliche
Einwände, Fehlen rechtskonformer Festlegungen, fehlende Rücksichtnahme auf Bestandsgebäude und deren BewohnerInnen).
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, welcher dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt,
dass die eingebrachten Stellungnahmen
keine neuen Aspekte hervorgebracht haben. Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen bzw. entsprechende Verträge
liegen vor.
GR-Sitzung 12.07.2018
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. DH-B13, Dreiheiligen, Bereich Kapuzinergasse 36, 38, 38a, 40a und
42 (als Änderung des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B9), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Schriftführer Hauser MA übernimmt die
Schriftführung.
49.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.
49.1
GfGR/63/2018
Aushang eines Transparentes
gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Rathausbalkon
(FPÖ)
Bgm. Willi verliest die dringende Anfrage
der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ):
Mutmaßlich auf Geheiß des Bürgermeisters
der Stadt Innsbruck wurde in der 25. Kalenderwoche des laufenden Jahres am Balkon
im 2. Obergeschoß des Rathauses, Ansicht
Maria-Theresien-Straße 18, ein Plakat aufgehängt. Folgender Wortlaut findet sich auf
diesem Plakat: "Sicher sein", "Engagiert
gegen Abschiebungen nach Afghanistan".
Laut Art. 10 Abs.1 Z. 3 BundesVerfassungsgesetz (B-VG) sind jedoch un-