Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.116

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- 437 -

Der Stadtsenat kann im Anschluss den ursprünglichen Antrag beschließen, die Änderungswünsche wohlmeinend zur Kenntnis
nehmen und berücksichtigen.
GRin Mag.a Klingler-Newesely:
Ich ziehe den Antrag Seite (Seite 436) zurück.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Mein
Vorschlag ist es den Antrag dem Stadtsenat
zuzuweisen. Wir werden ohnehin mit dem
zuständigen Amt darüber sprechen und
dabei kann die Abänderung einfließen.
Bgm. Willi: Dann lasse ich nun über den
Antrag auf Zuweisung zum Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung abstimmen. Dieser Ergänzungsantrag wird mitgeliefert, mit
der Bitte, dies zu berücksichtigen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
14.06.2018 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
52.7

GfGR/55/2018
CarSharing-Modelle, Befreiung
von der Parkgebühr in Kurzparkzonen (GRin Mag.a Seidl)

in

a

GR Mag. Seidl: Wir haben bei der Verlängerung der Parkbefreiung für private EAutos angekündigt, dass wir einen anderen
Antrag einbringen und das haben wir nun
erledigt. Uns geht es darum, dass wir keinen Individualverkehr fördern wollen. Stattdessen soll die Stadt Innsbruck mit einem
Car-Sharing-Modell bzw. mehreren Modellen attraktiviert werde. Danach beobachten
wir, ob dies in der Stadt Innsbruck angenommen wird und ein derartiges Projekt
überhaupt realisierbar ist. Es ist uns bewusst, dass dies schwierig umzusetzen ist,
aber wir sind überzeugt, dass es ein Anreizsystem hierfür braucht.
GR Onay: Ich habe den Antrag meinem
Lehrling gegeben, damit er darüber recherchieren kann, weil er ein großer Auto-Fan
ist. Im Anschluss kam er zu mir und hat mir
gesagt, dass wir dies unbedingt brauchen
und ich soll auf keinen Fall dagegen stimmen. Ich habe in der Wirtschaftskammer
GR-Sitzung 12.07.2018

(WKO) angerufen und sie hat uns dann die
notwendigen Informationen gegeben.
Im Prinzip ist Car-Sharing, unabhängig von
der Antriebsart der Vehikel, dem Gewerbe
Vermietung beweglicher Sachen, ausgenommen Waffen sowie medizinischer Produkte, zuzuteilen. Das ist ein freies Gewerbe. Rein theoretisch könnte jede/r sein/ihr
Fahrzeug als Car-Sharing im freien Gewerbe anmelden. Dann hätten wir in der Theorie überhaupt keine Parkraumbewirtschaftung mehr.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Das ist eine sehr gute
Idee.)
Das sind die Gewerbeinformationen der
WKO. Wenn wir den Antrag so annehmen,
wäre Car-Sharing sofort angemeldet, weil
es ein freies Gewerbe ist und jede/r könnte
kostenlos parken. Mein Lehrling wäre darüber sehr erfreut.
GR Mag. Krackl: Car-Sharing ist ein sehr
wichtiges Thema und hat Einzug in das Arbeitsübereinkommen dieser Regierung gefunden. Vor einem Jahr waren wir beim
Nachhaltigkeitskongress in Hamburg. Dort
wurde ein größeres Car-Sharing-Konzept
vorgestellt. Dieses funktioniert am besten,
wenn mehrere Autos in einer Stadt verteilt
bzw. abgestellt werden.
Wenn sie irgendwo abgestellt werden, ist es
meisten eine gebührenpflichtige Parkzone.
Ob man immer alles kostenlos machen
muss, ober ob der Anbieter eine Gebühr
entrichten müssen, wird noch ein Thema in
diesem Gemeinderat werden. Es handelt
sich nämlich um einen gewerblichen Anbieter. Hier wird man nicht denselben Betrag
wie von einem/r AnrainerIn verlangen, die
nur in einer gewissen Zone stehen dürfen.
Man wird wahrscheinlich mehr Geld verlangen. Man kann diese Möglichkeiten schaffen und dies ist ebenso ein Anreiz, dass es
besser funktioniert. Das Problem in der
Stadt Innsbruck ist, dass sie wahrscheinlich
nicht die kritische Masse im Hinblick auf die
Größe überschreitet, um ein ordentliches
Car-Sharing-Konzept umzusetzen. Leider
sind die bereits bestehenden Konzepte, wie
zum Beispiel von der ÖBBPersonenverkehr AG (ÖBB) wieder zurückgezogen worden.
Ich denke, man sollte es probieren, und ich
ersuche, den