Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.117
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Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Duftner: Ich weiß nicht, ob dies unsere politischen Ziele genau trifft, weil bereits
etwas vorgesehen ist. Wir wollen dies auch
fördern wie zum Beispiel im CampagneReiter-Areal. Muss ein Auto wirklich gratis
parken, nur weil es geteilt wird? Entschuldigung, aber dies halte ich für absurd und
überhaupt nicht zeitgemäß.
Wir setzen vielmehr auf ökologische Lösungen. 75 % der Wege werden bereits zu Fuß
oder mit dem Fahrrad bewältigt. Es tut mir
sehr leid, aber ein Auto sollte man dann
benutzen, wenn man vielleicht etwas transportieren muss und dann kann man auch
die Parkgebühr dafür entrichten. Aber es
sind zwei Tonnen Blech, die dann öffentlichen Raum besetzen. Deshalb gibt es die
Parkraumbewirtschaftung.
GRin Mag.a Seidl: Ich habe eine kurze Berichtigung. GR Mag. Krackl, die ÖBBPersonenverkehr AG (ÖBB) hat ihr Angebot
nicht aufgelöst. Sie hat vier Autos in der
Stadt Innsbruck stationär angebunden und
vermutlich werden noch weitere Fahrzeuge
angekauft.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Springer,
1 Stimme):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 14.06.2018 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
nächste Monat nicht wissen, welcher Bus
wohin fährt. Zumindest mir geht es so. Oder
man legt die Umstiegsmöglichkeiten der
Buslinien an den Haltestellen dar. Dies ist
ebenso eine Option. Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Wir können den Antrag gerne dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuweisen. Ich kann dir aus
Erfahrung sagen, dass wir einen ähnlichen
Antrag von der ehemaligen GRin Blaser
Hajnal MAS im Umweltausschuss behandelt
haben. Dazu gibt es einen umfassenden
Akt. Gerne lege ich dies vor, um es im
Stadtsenat nochmals zu diskutieren. Es
klingt nach einer guten Idee, die aber
schwierig umsetzbar ist. Mehr dazu kann
ich in den entsprechenden Gremien sagen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 14.06.2018 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.9
GfGR/57/2018
Verbot von Laubbläsern
und -saugern (GRin Grégoire)
GRin Gregoire: Ich hoffe, dass jede/r den
Antrag gelesen hat. Er ist nicht sonderlich
schwierig zu verstehen. Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
52.8
GfGR/56/2018
IVB - verbesserte Infos bei Umstiegsmöglichkeiten
(GRin Mag.a Seidl
GRin Mag.a Seidl: Ich glaube, dass dem
Gemeinderat bereits ein ähnlicher Antrag
vorliegt, der darauf abzielt, die Durchsage in
den Bussen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) zweisprachig bereit zu stellen.
Ich finde es wichtig, dass es eine Ansage im
Bus gibt, die die Umstiegsmöglichkeiten
erleichtern würde. Das gilt nicht nur für TouristInnen, sondern überdies für InnsbruckerInnen, die gerne die Busse der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) benutzen, aber von einem auf das
GR-Sitzung 12.07.2018
StRin Mag.a Schwarzl: Ich freue mich sehr,
dass die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ) diesen Antrag stellt. Ich habe den
nahezu identen Antrag am 01.12.2014 gestellt. Da gibt es Unterschiede zwischen
gewerblichen und öffentlichen Laubbläsern.
Der aktuelle Stand bei der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, mit Ende 2017 ist wie folgt:
Alle Geräte, die mit fossilem Brennstoff betrieben werden, werden in Zukunft mit elektronischen Bläsern bzw. Saugern nachgerüstet. Dazu möchte ich sagen, dass ein
Akku-Bläser € 2.300,-- und ein "Fossiler"
€ 470,-- kostet.
Von Seiten der Mag.-Abt. III, Grünanlagen,
wird nur mehr dort mit Laubbläsern gearbeitet, wo es auf Grund von Witterungsverhältnissen und nassem Laub erforderlich ist. In