Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.133

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- 454 -

Frage 2: Wenn ja, wann und von wem wurde diese beschlossen? (Bitte auch um
Übermittlung der Finanzierungsvereinbarung.)
Antwort: Die Ermächtigung zum Abschluss
dieser Finanzierungsvereinbarung wurde
mit Gemeinderatsbeschluss vom
24.05.2017 erteilt. Hierbei wurde auch der
finanzielle Rahmen für das "Maximilianjahr
2019" festgelegt.
Frage 3: Mit welchem Betrag wird sich die
Stadt Innsbruck an den Kosten für das "Maximilianjahr 2019" beteiligen?
Antwort: siehe vorliegende Finanzierungsvereinbarung
Frage 4: Warum gerade dieser Betrag?
Antwort: Der Betrag ergab sich aus Verhandlungen mit dem Land Tirol über die
Finanzierung des Jahresprogrammes für
das "Maximilianjahr 2019".
Frage 5: Für welche Veranstaltungen wird
die Stadt Innsbruck die Finanzierung in welcher Höhe übernehmen? (Bitte um konkrete
Beantwortung.)
Antwort: siehe vorliegende Finanzierungsvereinbarung
Frage 6: Garantieren Sie, dass auf die
Stadt Innsbruck keine weiteren Kosten als
jene gemäß Frage 3 zukommen?
Antwort: In der Finanzierungsvereinbarung
ist geregelt, dass es sich bei den zu den
einzelnen Leistungsgruppen und Leistungspositionen angegebenen Summen um geschätzte Auftragswerte handelt. Gleichzeitig
stellen dieses Auftragswerte den maximal
zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen dar. Überschreitungen des Finanzierungsrahmens sind nur zulässig, wenn
alle an der Finanzierung der betreffenden
Leistungspositionen beteiligten Vertragsparteien zustimmen oder wenn die gesamten
Mehrkosten von den (der) zustimmenden
Vertragspartei(en) übernommen werden.
Wird kein Einvernehmen erzielt, ist der Leistungsumfang nach Möglichkeit entsprechend zu verringern, wird auch für diese
Maßnahme kein Einvernehmen erzielt, hat
die Auftragsvergabe zu unterbleiben.
Frage 7: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: siehe Frage 6
GR-Sitzung 12.07.2018

Frage 8: Welche weiteren PartnerInnen
werden das "Maximilianjahr 2019" finanzieren?
Antwort: siehe vorliegende Finanzierungsvereinbarung
Frage 9: Mit welchen konkreten Beträgen
werden diese PartnerInnen das "Maximilianjahr 2019" finanzieren?
Antwort: siehe vorliegende Finanzierungsvereinbarung
Frage 10: Wie kam diese Kostenaufteilung
zustande?
Antwort: Der Betrag ergab sich aus Verhandlungen mit dem Land Tirol über die
Finanzierung des Jahresprogrammes für
das "Maximilianjahr 2019".
Frage 11: Werden Unternehmen, an denen
die Stadt Innsbruck beteiligt ist, das "Maximilianjahr 2019" finanziell unterstützen?
Antwort: Die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck und die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
werden sich im Rahmen ihres regulären
Jahresprogramms bzw. im Rahmen des
Festwochenprogramms thematisch mit dem
"Maximilianjahr 2019" befassen. Dies läuft
grundsätzlich im Rahmen der beschlossenen Jahresbudgets, wobei eine zusätzliche
Unterstützung durch das "MaximilianjahrBudget" vorgesehen ist. Demnach erhält die
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck laut Finanzierungsvereinbarung
aus dem "Maximilianjahr-Budget" einen
Betrag von € 100.000,-- und die Innsbrucker
Festwochen GmbH einen Betrag von
€ 200.000,--. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind nicht vorgesehen.
Frage 12: Wenn ja, welche Unternehmen
und in welcher Höhe?
Antwort: siehe Frage 11
Frage 13: Welche Vorgangsweise wurde für
den Fall einer Kostenüberschreitung vereinbart? (Bitte um konkrete Beantwortung.)
Antwort: siehe Frage 6
Eine Überschreitung des städtischen Finanzierungsrahmens könnte nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinderat
erfolgen, andernfalls hat die Auftragsvergabe zu unterbleiben.