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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.147

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- 468 -

135. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1
- 3 der Tabelle und dem Begleittext)
mehrfach die Kostenüberschreitungen
mit vermehrter Hinzunahme von Subfirmen beschrieben. Wurden diese
Subfirmen vertraglich rechtmäßig von
den beauftragten Firmen hinzugezogen?
136. Hat der Generalplaner der jeweiligen
beauftragten Firma schriftlich mitgeteilt,
dass aus dem Mitwirken von Subfirmen
keine Mehrkosten entstehen dürfen?
137. Wenn ja, wann und in welcher Form?
138. Wenn ja, gibt es hierzu Aufzeichnungen?
139. Wenn nein, warum nicht?
140. Hat der Generalplaner seinen Auftraggeber über den Umstand des Mitwirkens von Subfirmen unterrichtet und
hat er die Zustimmung dazu eingeholt?
141. Wenn ja, wann und in welcher Form?
142. Wenn nein, warum nicht?
143. Wurden weitergehende Verträge in
dieser Sache mit den beauftragten Firmen abgeschlossen?
144. Wenn nein, warum nicht?
145. Hatten die Subfirmen die nötigen Konzessionen und Haftungen?
146. Wenn ja, wurden hierzu Nachweise
angefordert?
147. Wenn nein, warum wurde dies nicht
überprüft?
148. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1
- 3 der Tabelle und dem Begleittext
Seite 4) mehrfach die Kostenüberschreitung durch zu wenige oder keine
Bieter beschrieben. Welche Gewerke
wurden ausgeschrieben (bitte um genaue Angaben)?
149. Welche Firmen wurden rechtzeitig
schriftlich zur Angebotslegung eingeladen?
150. Welche Firmen haben nachweislich
abgesagt?
GR-Sitzung 12.07.2018

151. Bei welchen Gewerken gab es weniger
als 3 Angebote?
152. Bei welchen Gewerken gab es weniger
als 2 Angebote?
153. Bei welchen Gewerken gab es nur 1
Angebote?
154. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1
- 3 der Tabelle und dem Begleittext
Seite 5) mehrfach die Kostenüberschreitung durch schlechten Baugrund
oder Baugrund mit Verunreinigung beschrieben. Aus welchen Grund wurden
die Bodenqualitäten nicht oder nur ungenügend genau vor Baubeginn mittels
Bodenschürfen erhoben?
155. Wurden die Schürfen bis zur Tiefe der
berechneten Aushubsohle geführt?
156. Wenn nein, warum nicht?
157. Warum wurde die Felsoberfläche bei
den Schürfen nicht erkannt?
158. Wurden die Schürfen nicht in ausreichender Anzahl durchgeführt, um wirklich einen Überblick über die Bodenzusammensetzung zu erhalten? (Altmaterial, Materialreste)
159. Wer war der begleitende Geotechniker
und ist dessen Bericht sach- und fachgerecht?
160. In wie weit waren Eventualpositionen
mit Preisen in der Ausschreibung angeführt (Findlinge, Baumstümpfe, Felsnasen, ... )?
161. Warum wurden die nicht in der Ausschreibung enthaltenen Bereiche
(Mülldeponie, ... ) ohne Zusatzangebot/Regieauftrag durchgeführt?
162. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite
1- 3 der Tabelle und dem Begleittext
Seite 5) mehrfach die Kostenüberschreitung durch eine Instandhaltung
des Bauwegs beschrieben. Eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber
in der Höhe von € 560.000,-- ist zu hinterfragen, da hier das Verursacherprinzip gelten sollte. Die Verursacher der