Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.154

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 475 -

ren, bekäme man sämtliche Formulare der
Stadt Innsbruck direkt vor Ort beim Bürgerservice.
In weiterer Folge müssen die BürgerInnen
der Stadt Innsbruck wieder zeitaufwendig
das zuständige Referat suchen, welches für
NichtkennerInnen und Außenstehende des
Stadtmagistrates Innsbruck oftmals mit einem Irrlauf verbunden ist, und nur aus dem
Grund, da man ein Formular benötigt, welches man auch bei der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, unbürokratisch
erhalten, und natürlich auch ausfüllen hätte
können.
Gerade für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung stellt die Abholung von Formularen in den verschiedenen Referaten
eine besondere körperliche Herausforderung dar, welche man mit dem geforderten
Formularservice bei der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, der Stadt Innsbruck, effizient verhindern könnte.
Beim Abholen sämtlicher Antragsformulare
etc. könnten dann die BürgerInnen direkt in
der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, die Formulare behördenübergreifend
ausfüllen, und die MitarbeiterInnen gegebenenfalls um Hilfestellung bitten, was gerade
für ältere Menschen eine große Erleichterung wäre.
Natürlich sollten die Innsbrucker BürgerInnen auch die Gelegenheit haben, sämtliche
ausgefüllte Formulare die Stadt Innsbruck
betreffend direkt bei der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, abzugeben,
welche von den MitarbeiterInnen der jeweils
zuständigen Referate zur weiteren Bearbeitung abgeholt werden.
Um bei sonstigen Amtswegen im Stadtmagistrat Innsbruck die Kundenfreundlichkeit
zu erhöhen bzw. um sehr zeitaufwendige
Erklärungsgespräche, wo sich gesuchte
Referate befinden, zu vermeiden, wäre die
Einführung eines sogenannten geforderten
Rathauslotsendienstes ein besonderes Serviceangebot der Stadt Innsbruck, dessen
spezielles Aufgabengebiet es wäre, gerade
ältere Menschen, aber auch Menschen mit
körperlicher Beeinträchtigung persönlich
zum jeweiligen Referat zu begleiten. Gerade ein derartiges Service der Mitmenschlichkeit bzw. der Kundenfreundlichkeit sollte
im Sinne der Stadt Innsbruck möglich sein.
GR-Sitzung 12.07.2018

Oftmals ließen sich Amtswege auch telefonisch verkürzen, was aber in der Praxis in
der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, so aussieht, dass die MitarbeiterInnen
der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, den BürgerInnen, welche sich vor Ort
bzgl. der Zuständigkeit ihres Anliegens erkundigen, den KundInnen lediglich die jeweilige Telefonnummer (Klappe) mitteilen.
Es kommt aber auch vor, dass die MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und
Fundwesen, das zuständige Referat telefonisch kontaktieren, ein Erstgespräch führen,
und das Gespräch direkt mit der persönlichen Weitergabe des Telefonhörers an die
KundInnen der Mag.-Abt. I, Bürgerservice
und Fundwesen, weitergeben. Die KundInnen erklären dann in weiterer Folge im Beisein der MitarbeiterInnen, aber auch anderer KundInnen der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen, dem jeweiligen Referat telefonisch ihr Anliegen, ungeachtet
dessen, dass es sich um eine persönliche
vertrauliche Angelegenheit handelt.
Darum wäre die Einführung bzw. eine Installierung eines BürgerInnentelefones im
Bürgerservice, ähnlich einer Telefonzelle,
im Sinne des Datenschutzes wünschenswert, in welche das Telefonat weitergeleitet
wird, und die BürgerInnen, ohne Beisein
von Dritten ihre Angelegenheit telefonisch
vertraulich erklären bzw. sogar regeln könnten. Dies wäre auch für die MitarbeiterInnen
ein Vorteil, da sie sich nach Weiterleitung
des Telefonates ans Bürgertelefon umgehend um die nächsten KundInnen kümmern
könnten und nicht warten müssen, bis
der/die KundIn das Telefonat mit dem jeweiligen Referat zu Ende geführt hat.
Ebenso sollten die Räumlichkeiten der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundwesen,
der Stadt Innsbruck temporär unterstützend
bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen den MitarbeiterInnen des Referates
"Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten" zur Verfügung gestellt werden,
um den BürgerInnen die Abgabe von Unterstützungserklärungen zu erleichtern, welches sich gerade für weniger beworbene
Volksbegehren etc. positiv auf die Beteiligung auswirken würde.
Es ist nämlich ein Unterschied, ob die BürgerInnen eine Unterstützungserklärung im
Parterre bei der Mag.-Abt. I, Bürgerservice