Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.169

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3.1 Aufbau
Ausführung der
Verleihstationen

Jede Fahrradverleihstation bzw. jeder Standort besteht aus einem Verleihterminal bzw. einer Informationssäule und einer bestimmten Anzahl
von Fahrradständern, die je nach Größe der Fahrradverleihstationen
variiert.
Ursprünglich wurden die Abstellvorrichtungen auf einer Bodenplatte mit
seitlichen Abschlussflächen montiert, an welche auch die elektrifizierten
Verleihterminals angeschlossen wurden. Nachdem zum Prüfungszeitpunkt die überwiegende Anzahl an Ausleihen per Smartphone-App
vorgenommen wurde, war vermehrt auf schlichte Informationstafeln
anstelle von Verleihterminals umgestellt worden. Des Weiteren wurden
die kosten- und materialintensiven Bodenplatten mit seitlichen Abschlussflächen zur Montage der Abstellvorrichtungen durch schmale,
mit dem Untergrund verschraubte Bleche ersetzt.
3.2 Leihvorgang und Tarifgestaltung

Ausleihe

Nach erfolgreicher Registrierung kann die Ausleihe und Rückgabe von
Fahrrädern auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:






Tarife

per Smartphone-Applikation
direkt am Terminal
online unter www.stadtrad.ivb.at
telefonisch beim Kundenservice
im Kundencenter der IVB oder bei Kooperationspartnern

Die Tarife für die Nutzung des Fahrradverleihsystems bestehen je nach
Wahl aus zeitabhängigen Nutzungsgebühren und einer Jahresgebühr.
Dabei stehen zwei Tarife – ein Normaltarif ohne Jahresgebühr und ein
Vor-teilstarif mit einer Jahresgebühr in Höhe von € 25,00 – zur Auswahl. Für IVB- und VVT-Kunden mit Jahreskarte reduziert sich die Jahresgebühr auf € 15,00.
Im Vorteilstarif ist die erste halbe Stunde der Radnutzung kostenlos, im
Normaltarif werden € 1,00 verrechnet. Im Schnitt betragen die Kosten
pro angefangener Stunde Ausleihe zwischen € 2,00 (Vorteilstarif) und
€ 3,00 (Normaltarif).
Die Tarife werden durch die IVB festgelegt und wurden seit Bestehen
des „Stadtrades“ nicht angepasst. Die Tarifgestaltung stellt darauf ab,
Kurzzeitausleihen zu begünstigen.

Servicegebühren

Gemäß der geltenden AGB ist die AN im Falle eines Zuwiderhandelns
gegen die Rückgabevorschriften zur Verrechnung von Servicegebühren an den Kunden ermächtigt. Diese belaufen sich zwischen € 2,00 für
das Verstellen des Schlosscodes bis zu € 75,00 für Schäden und Diebstahl in Folge von Fahrlässigkeit.

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Zl. KA-17986/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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