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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.179

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7 Werbe- und Kooperationsvereinbarungen
7.1 Konzessionsvertrag mit lokalem Medienunternehmen
Im April 2016 kamen die IVB und ein lokales Medienunternehmen im
Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrages über die künftige
entgeltliche Nutzung von Werbeflächen auf den zum Prüfungszeitpunkt
bestehenden rd. 310 Verleihrädern überein.
Der Vertragsunterzeichnung ging ein Verhandlungsverfahren voraus,
zu welchem die IVB öffentlich zur Teilnahme mittels Bekanntmachung
im Boten von Tirol vom 09.03.2016 aufgerufen hatte.
Bis zum Ende der Angebotsfrist 23.03.2016 war ein Angebot eingelangt. Die Angebotsfrist im Rahmen einer letztgültigen Angebotsrunde
endete mit 15.04.2016. Das letztgültige Angebot erfolgte mit
12.04.2016.
Der auf drei Jahre abgeschlossene Dienstleistungskonzessionsvertrag
umfasst jährliche Zahlungen in Form eines Fixums und einer Pauschalabgeltung pro eingesetztem Fahrrad, sowie die entgeltfreie Schaltung
von jährlich 12 PR-Artikel über den Auftraggeber IVB und das Fahrradverleihsystem in den Print- und digitalen Publikationsmedien des Vertragspartners.
7.2 Kooperationsvereinbarungen
Universität
Innsbruck

Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Universität Innsbruck (IVB-Top-Ticket) wird den Mitarbeitern der Universität kostenlos
die Nutzung des Stadtrades zu den Konditionen des Vorteilstarifs ermöglicht. Der Vertragspartner Universität Innsbruck verpflichtete sich
im Gegenzug zur Zahlung eines Pauschalbetrages, welcher auf Basis
der Bedienstetenzahl bemessen wurde. In diesem Zusammenhang
wurde für das Ende des ersten Vertragsjahres die Möglichkeit zur
Nachverhandlung der Höhe des geleisteten Abgeltungsbetrages vereinbart.
Seit Oktober 2017 bestand zudem eine weitere IVB-Top-TicketKooperation mit einem mitarbeiterstarken Unternehmen im westlichen
Stadtgebiet von Innsbruck.
8 Kosten und Erlöse

Bereichsergebnis

Die Linienbeitragsrechnung der IVB für das Verleihsystem „Stadtrad
Innsbruck“ berücksichtigt die Erlöse, Instandhaltungsaufwendungen,
Absetzung für Abnützung sowie Verwaltungsfixkosten und sonstigen
Fixkosten zur Ermittlung eines jährlichen Bereichsergebnisses. Dieses
betrug - € 129.745,00 für 2014, - € 109.236,00 im Jahr 2015 und für
2016 - € 135.700,00. Für das Jahr 2017 betrug die Hochrechnung € 82.902,00.

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Zl. KA-17986/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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