Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.182
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zu Punkt 27.
Zl. KA-12251/2017
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES AMTES FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Amtes für Land- und Forstwirtschaft eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 28.06.2018 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.04.2018, Zl. KA-12251/2017
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) unter anderem beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei
auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der Magistratsabteilung III (MA
III) eine stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft vorgenommen.
Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
das Tätigkeitsprofil und die Produkte des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft,
die Kostenrechnung,
die Abbildung des Amtes in der städtischen Jahresrechnung,
die Personalausstattung,
die Verwaltung der städtischen Eigenjagden,
die Darstellung des Waldes im Stadtgebiet Innsbruck sowie
die Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald
gelegt.
Aufgrund der erstmaligen Änderung der Bewirtschaftungsform bei der
städtischen Eigenjagd Samertal von der Jagdverpachtung zur Eigenbewirtschaftung samt Verkauf von Abschusspaketen merkte die Kontrollabteilung an, dass in diesem Bereich ergänzend eine vertiefte Einschau in die behördlich genehmigten Abschusspläne sowie deren Erfüllung, in die Jagdleitung und den Jagdschutz vorgenommen wurde.
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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