Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.183
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Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Organisation
2.1 Aufbauorganisation
Aufgaben des Amtes
für Land- und
Forstwirtschaft
Neben den gültigen Bestimmungen der Magistratsgeschäftsordnung,
in welcher die Besorgungen der Verwaltungsgeschäfte durch den Magistrat geregelt sind, ist in der Geschäftseinteilung der MGO die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtes für Land- und Forstwirtschaft
festgeschrieben. Demzufolge sind dem Amt für Land- und Forstwirtschaft folgende Agenden zugedacht:
Agenden der Bezirksforstinspektion,
land- und forstwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen,
fachliche Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes,
Mitwirkung bei technischen und finanziellen Angelegenheiten der
Wildbach- und Lawinenverbauung und des Katastrophenschutzes,
Mitwirkung an der Vollziehung des Forstgesetzes, der Tiroler Waldordnung sowie des Tiroler Feldschutzgesetzes,
Ausübung der Forstaufsicht, Führung der Geschäftsstelle der
Forsttagsatzungskommission,
Verwaltung und Bewirtschaftung des städtischen Wald- und Almbesitzes sowie der städtischen Eigenjagden,
Planung, Bau und Erhaltung öffentlicher Güterwege und anderer
land- und forstwirtschaftlich genutzter Wege,
Errichtung und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen im Freiland,
Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes,
des Tiroler Jagdgesetzes sowie des Tiroler Tierschutzgesetzes,
ausgenommen behördliche Belange,
Mitwirkung an agrarbehördlichen Verfahren,
Koordinationsstelle für Naturschutzmanagement,
Wahrnehmung und Verwaltung von Anteilsrechten bei Agrargemeinschaften, Jagd- und Weggenossenschaften,
Wahrnehmung und Verwaltung der städtische Fischereirechte,
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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