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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.185

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Funktionsmatrix
Referat Land- und
Forstwirtschaft

Im zweiten Referat Land- und Forstwirtschaft stellt sich im Hinblick auf
die Arbeitsstunden eine andere Verteilung bzw. ein anderer Schwerpunkt der Aufgaben gegenüber dem Referat Bezirksforstinspektion dar.

So werden nur ca. 3,69 % der gesamten Arbeitszeit für Grundaufgaben
vom zugewiesenen Personal verwendet, wobei auch in diesem Fall
etwa die Hälfte der Zeitressourcen in die haushaltsmäßige Abwicklung,
in allgemeine Besprechungen und in die Führung der Dienststelle fließen.
Ungefähr 73,69 % der Kapazitätsverteilung entfällt auf das Produkt
Erholungsraumbewirtschaftung. Dazu zählen insbesondere die Aufgabenfelder Errichtung und Instandhaltung von Forstmeilen, Lehrpfaden
und Waldspielplätzen und der Bau und die Instandhaltung des landund forstwirtschaftlichen Wegenetzes und Steigen.
Die Bewirtschaftung des Wald- und Almbesitzes sowie der städtischen
Eigenjagden bindet rd. 21,75 % des Zeitvolumens.
Unter Zugrundelegung des personellen Gesamtpotentiales stellte sich
bei der Kapazitätsverteilung heraus, dass der Schwerpunkt – aufgrund
des Gewichts der im handwerklichen Bereich tätigen Forstfacharbeiter – auf der Erholungsraumbewirtschaftung liegt. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass in diesem Produkt in etwa 117 km
Steige, 8 Waldspielplätze, 32 Brunnen, 710 Wegschilder sowie rd.
25 % Erholungswald zu betreuen sind.
Umlegung der
Personalkosten der
Mitarbeiter des Amtes
für Land- und
Forstwirtschaft –
Empfehlung

Die Umlegung der Personalkosten der Mitarbeiter des Amtes für Landund Forstwirtschaft (Verwaltungsmitarbeiter, Facharbeiter, Lehrlinge)
erfolgt über die KLR auf der Grundlage der in den beiden Referaten
zugeordneten Kostenträger und Kostenstellen und richtet sich nach der
zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten laut Funktionsmatrix der
Organisationsdatenbank (auch Prozessmonitor genannt).
Im Zuge einer stichprobenartigen Überprüfung der von der Amtsleitung
bekannt gegebenen Meldungen betreffend die Personalzuteilung auf
die diversen, im Rahmen des Amtes für Land- und Forstwirtschaft definierten Kostenträger und Kostenstellen wurde festgestellt, dass diese
weitgehend nicht mit den Daten der Funktionsmatrix der Organisationsdatenbank übereinstimmten.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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