Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.198

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Überlassene Fahrzeuge Die Kontrollabteilung stellte bei Ihren Recherchen fest, dass die KFZ-

Überlassung für nicht beruflich veranlasste Fahrten für insgesamt fünf
Dienstnehmer im Amt für Land- und Forstwirtschaft vorgesehen war.
Bei einem dieser fünf überlassenen Fahrzeuge handelte es sich um ein
Elektroauto, welches von der Stadt Innsbruck im Jahr 2016 erworben
wurde.

Ankauf Elektrofahrzeug – Empfehlung

Der Verkaufspreis betrug laut Prüfungsunterlage € 20.825,00 zuzüglich
€ 4.165,00 USt. Vom Bruttogesamtpreis (€ 24.990,00) wurde im Zuge
des Neuwagenkaufes eine Gutschrift in Höhe von € 16.500,00 eines
Eintauschfahrzeuges abgezogen. In der städtischen Buchhaltung wurde dieser Vorgang auf der vorsteuerabzugsberechtigten Vp. 1/842010040000 – Waldnutzung – Fahrzeuge abgebildet. Im Hinblick auf die
Abwicklung der Gutschrift über eine Ausgabenpost in Form eines Negativbetrages moniert die Kontrollabteilung, dass die Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 1997 i.d.g.F. diesbezüglich eine Darstellung mittels einer Einnahme vorsieht.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig auch bei Veräußerungen
von beweglichem Vermögen dem Grundsatz der Vollständigkeit der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 nachzukommen und diese entsprechend als Einnahme zu behandeln. Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Empfehlung zukünftig Folge geleistet wird.
Die Kontrollabteilung eruierte des Weiteren, dass im Rahmen des Ankaufes eine Umweltförderung (Elektro-PKW für Betriebe) von
€ 3.000,00 lukriert werden konnte. In Summe gesehen hat der Kauf
des Elektroautos den städtischen Haushalt im Jahr 2016 mit netto
€ 1.325,00 belastet.

Berechnung Sachbezug Die Einschau in die Berechnung der Sachbezugswerte für die Überlas-

sung von Fahrzeugen im Amt für Land- und Forstwirtschaft ergab, dass
bei zwei Dienstnehmern der halbe Sachbezug und bei den verbleibenden zwei (der insgesamt vier betroffenen Mitarbeiter) der „MiniSachbezug“ angesetzt wurde.

Der Prozentansatz in Höhe von 1,5 % laut Sachbezugswerteverordnung kann nochmals halbiert werden, wenn der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw.
6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung –
Arbeitsstätte) benützt wird. Eine weitere Kürzung des Sachbezuges
stellt der sog. „Mini-Sachbezug“ dar. Dieser findet Anwendung, wenn
der Dienstnehmer das KFZ des Unternehmens nachweislich (mittels
Fahrtenbuch) nur sehr selten für Privatfahrten nutzt.
4.3 Vorrückungsstichtag
Neuberechnung
Vorrückungsstichtag
allgemein

Der Vorrückungsstichtag spielt für die Einstufung in das entsprechende
Besoldungssystem im öffentlichen Dienst eine entscheidende Rolle,
zumal mit der Festlegung dieses Stichtages auch allfällige Vordienstzeiten angerechnet werden.
In einem Schreiben vom Amt für Personalwesen vom 29. September

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

17