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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.200

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übernommen wurde – von der Stadt Innsbruck abgeändert. Durch diese Neufestsetzung wurde auch die besoldungsrechtliche Einstufung
verbessert.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, diesen Fall nochmals hinsichtlich
der Neuregelung des Vorrückungsstichtages zu prüfen. Dies auch unter dem Aspekt, dass obwohl im Jahr 2012 ein neues Dienstverhältnis
mit der Stadt Innsbruck begründet wurde – nach dem Dafürhalten der
Kontrollabteilung – sämtliche Vorrückungen und Beförderungen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen worden sind.
Der Stellungnahme im Anhörungsverfahren war zu entnehmen, dass
im Sinne der Empfehlung die besondere Situation nochmals eingehend
geprüft wurde, mit dem Ergebnis, dass der Bescheid vom 19. Juni
2017 über die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages beim betroffenen Dienstnehmer gesetzeskonform ergangen ist.
Nachzahlung

Im Rahmen der Verifizierung der Nachzahlung an den in Rede stehenden Dienstnehmer, welche im August 2017 ausbezahlt wurde, konstatierte die Kontrollabteilung eine betragsmäßige Differenz der übermittelten Verdienstabrechnung zu der von ihr vorgenommenen Berechnung. Die neuerliche Berechnung durch das zuständige Referat ergab
einen um (brutto) € 3.415,35 geringeren Nachzahlungsbetrag. Die zuständige Leiterin des Referates Besoldung nahm daraufhin umgehend
Kontakt zum betroffenen städtischen Beamten auf, um eine Rückforderung des irrtümlich zu viel ausbezahlten Entgeltes sicherzustellen.
Der Kontrollabteilung konnte seitens des Referates Besoldung noch
während der Einschau eine Verdienstabrechnung übermittelt werden
(Dezember 2017) in welcher der bereits genannte Betrag vom Dienstgeber einbehalten wurde. Darüber hinaus war aus der Abrechnung
ersichtlich, dass auch der Eingabefehler im Zusammenhang mit dem
Vorrückungsstichtag korrigiert wurde.

5 städtische Eigenjagden
Städtische Eigenjagden

Die Stadt Innsbruck bewirtschaftet im Bereich der Nordkette zwei
Eigenjagden, einerseits das Jagdgebiet Höttinger Alpe (419,57 ha) und
andererseits jenes im Samertal (1.578,40 ha), das wiederum in drei
Jagdreviere Samertal I und Samertal II sowie Grubach untergliedert ist.
Außerdem verfügt die Stadt Innsbruck noch über die Achenseejagd
(1.099,88 ha).
Die Stadt Innsbruck hat ihre drei Eigenjagden Achensee, Höttinger
Alpe und Samertal im Prüfungszeitraum 2014 bis 2016 einerseits im
Ganzen auf die Dauer von 10 Jahren verpachtet und andererseits in
Form von Abschusspaketen in der Höhe des behördlich genehmigten
jährlichen Abschussplanes für einen Zeitraum von drei Jahren vergeben.

Eine Abstimmung der Jagdeinnahmen mit der städtischen Jahresrechnung, insbesondere mit der hierfür korrespondierenden Haushaltsstelle
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Abstimmung
Jagdeinnahmen mit
Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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