Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.49

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14.

Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der
Landeshauptstadt Innsbruck
(ÖROKO) 2.0, Information über die
Verordnung, das StellungnahmeVerfahren und den aktuellen Bearbeitungsstand

Bgm. Willi: Ich danke allen Mitgliedern des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, dass sie sich in vielen
Stunden bzw. Tagen mit all den Fragen des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) beschäftigen.
DIin Weidner: Ich möchte als erstes DI
Dr. Andexlinger entschuldigen, der aus privaten Gründen inzwischen nach Hause gegangen ist.
Wir wurden gebeten, in dieser Sitzung des
Gemeinderates grundsätzlich über das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) zu
informieren, da es relativ viele neue Mitglieder im Gemeinderat gibt. Wir beschäftigen
uns in der nächsten Zeit mit dem Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO), das eine
Verordnung des Gemeinderates sein wird.
Das Thema Festlegung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau wurde
bereits den Klubs zur Beratung zugewiesen.
Das ist, wenn man sich das Arbeitsübereinkommen ansieht, ein Herzensprojekt der
Koalitionsparteien sowie ein Bereich des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO). Daher möchte ich nun einen kurzen
Einblick darüber geben.

auslöst, aber dass es eine Zielfestlegung
des Gemeinderates darstellt, wie wir uns in
den nächsten Jahren entwickeln wollen.
Das ist eine Art Selbstbindung hinsichtlich
der Ziele, die die Grundlage für Projekt- und
Stadtteilentwicklungen darstellen. Die verkehrlichen Entwicklungen sind auch davon
betroffen.
Im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) stecken sehr viele Ziele, die nicht im
Plan festgelegt werden. Es liegt ein umfassender Verordnungstext vor, der unter anderem auch Ziele zum Wohnen für SeniorInnen beinhaltet. Der Gemeinderat wird
voraussichtlich im Herbst mit der Beschlussfassung der Auflage des zweiten Entwurfes
des ÖROKO befasst sein. Momentan sind
die Gemeinderatsklubs mit der Thematik
der Festlegung des geförderten Wohnbaus
befasst.
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) weist bedarfsbezogen für die
nächsten zehn Jahre Festlegungen aus, wo
sich Bauland entwickeln soll bzw. Flächen
freizuhalten sind. In welchen Bereichen sollte Infrastruktur für die Weiterentwicklung der
Stadt gesichert werden bzw. wo ist noch
welche zu schaffen? Zum Beispiel ist es ein
Ziel, ein Wohnheim für SeniorInnen in der
Höttinger Au vorzusehen.

Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) ist ein Planungsinstrument des
Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG).
Das ist ein hoheitliches Gesetz, das wir
vollziehen. Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) stellt eine Verordnung
des Gemeinderates dar, das den Raumordnungskonzepten und -programmen, die das
Land Tirol erstellt, nachgeordnet wird. Wir
sprechen von übergeordneten Raumordnungsplänen, die wir bei unseren Festlegungen im Rahmen der Gemeinde beachten müssen.

Wie ist das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) entstanden? Das ist kein Konzept, das nur in der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
entwickelt wurde, sondern im gesamten
Stadtmagistrat. Alle Ämter, die Interessen
der Stadt Innsbruck hoheitlich oder auch
privatrechtlich vertreten, sind miteinbezogen
worden. Auch die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen sowie die Mag.Abt. V, Schule und Bildung, ist in das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) miteinbezogen. In vielen Work-Shops mit runden Tischen unter Einbeziehung von externen ExpertInnen sowie Teilen der Bevölkerung über mehrere Jahre wurde der erste
Entwurf inhaltlich erarbeitet und auch abgestimmt.

Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) selber ist den Flächenwidmungsund Bebauungsplänen überzuordnen. Es
zeichnet sich dadurch aus, dass es für die
einzelnen GrundeigentümerInnen in der
Stadt keine oder kaum eine Rechtswirkung

Ich möchte eine kurze Übersicht über alle
Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck und der städtischen Beteiligungsunternehmen aber auch von ExpertInnen des
Landes Tirol sowie Bundeseinrichtungen
hier zeigen, die an der Erarbeitung des

GR-Sitzung 12.07.2018