Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.50
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ÖROKO in den letzten vier Jahren intensiv
mitgearbeitet haben.
Auf die Grundlagen des ÖROKO gehe ich
nicht im Detail ein. Wir behandeln jetzt bereits die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), denn
im Jahr 2002 wurde das erste ÖROKO
rechtskräftig. Es findet nur in jenen Bereichen eine Änderung statt, wo sich auf
Grund der Entwicklung der Stadt in den
letzten 15 Jahren der Bedarf an neuen Flächen, Festlegungen und Infrastrukturen
gezeigt hat.
Dazu sind sehr viele Studien und Konzepte
erarbeitet worden, beispielsweise zum studentischen Wohnen, zum Friedhofsflächenbedarf und zu den Fragen der Land- und
Forstwirtschaft. Es ist der neue Gefahrenzonenplan aufgenommen worden, der im
September 2016 ministeriell bestätigt wurde. Fragen zum Wohnlandbedarf etc. wurden erstellt, aber auch konkrete einzelne
Studien zu bestimmten Gebieten in der
Stadt Innsbruck sind beinhaltet.
Wichtig ist, wie schon gesagt, dass wir an
die Ziele und Vorgaben des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) gebunden sind,
das der Stadt nicht jede Freiheit lässt, sich
räumlich zu entwickeln. Bestimmte Ziele,
die das Land Tirol insgesamt anstrebt, müssen berücksichtigt werden. Ein wesentlicher
Ansatz ist keine zusätzlichen Baulandhortungen zu betreiben, sondern vor allem die
Prämisse Baulandreserven, die die Stadt
Innsbruck auch hat, zu mobilisieren.
In der Stadt Innsbruck gibt es sicher 75 bis
80 Hektar - wir aktualisieren die Bestandsaufnahme gerade - Baulandreserven, nur
für den Bereich Wohnen. Die Baulandreserven für den Abschnitt Wirtschaft sind hier
nicht eingerechnet.
Eine wesentliche Grundlage für das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist der
Naturwerteplan bzw. eine naturwertefachliche Begleitung des ÖROKO, die auch eine
Vorgabe des Landes Tirol sind. Das ÖROKO ist verpflichtend einer strategischen
Umweltprüfung zu unterziehen. Die Untersuchung, welche räumlichen Entwicklungen
Auswirkungen auf die Natur, die Gesellschaft, den Verkehr und auf die Ausnutzung
bzw. das Vorhandensein infrastruktureller
Ausstattung der Stadt Innsbruck etc. haben,
ist genau zu prüfen.
GR-Sitzung 12.07.2018
Die wesentlichen Funktionen und räumlichen Entwicklungen sowie die Formulierung
der Ziele, die wir auch den letzten
15 Jahren verfolgt haben, legen den Fokus
auf eine Innenentwicklung, den sparsamen
Umgang mit Grund und Boden, möglichst
kompakte Entwicklungen von Siedlungen,
aber auch von einzelnen Bauplätzen. Keine
eingeschossigen Gebäude sind zu errichten. Die Mehrfachnutzung von Flächen ist
anzustreben. Alles, was darauf abzielt, den
Raum, den wir in begrenzter Form zur Verfügung haben, möglichst optimal nutzen
können.
Dazu gehört auch die Sicherstellung eines
funktionstüchtigen Grün- und Freiraums, der
die Landwirtschaft noch leben lässt. Die
Landwirtschaft stellt die Pflege unserer Kulturlandschaft sicher. Grün- und Freiflächen
sind als Spiel- und Sportplätze auszuweisen
und auch jene Flächen, die wir ebenfalls
sozialgesellschaftlich zur Verfügung zu stellen haben.
Der erste Entwurf des ÖROKO kam im
Sommer 2017 mit einer verlängerten Frist
von über sechs Wochen zur Auflage. Dieser
beinhaltet im Wesentlichen 53 BE-Gebiete.
Darunter versteht man besondere raumplanerische Bereiche, in denen größere Flächen für bestimmte Umnutzungen oder Erweiterungen von Siedlungsgebieten mit
entsprechenden Sonderanforderungen definiert werden. Eine solche Festlegung hat
sich in den letzten 15 Jahren sehr gut bewährt, weil die Möglichkeit besteht, dass die
Stadt
Innsbruck über die reine Festlegung von
Bauland hinaus privatrechtlich über Raumordnungsverträge und über die Kontaktaufnahme mit den GrundeigentümerInnen entsprechendes öffentliches Interesse an der
intensiven Ausnutzung des Baulandes einfordern kann.
Dieser Plan zeigt kurz einen Überblick, wo
die besonderen Entwicklungsgebiete liegen,
die in der ganzen Stadt verteilt sind. Gebiete für Wohnen, Wirtschaft, Verdichtungs-,
Umstrukturierungs- sowie Erweiterungsgebiete sind davon betroffen.
Welche politischen Beschlüsse gab es im
Laufe der letzten Jahre zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO)? Die
neuen Mitglieder des Gemeinderates sollten
sich bewusst sein, wie viel "Gehirnschmalz"