Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.59
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nagement. Dabei kommt es auch immer
wieder zu Umschuldungen.
22.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
22.1
IV 4171/2018
(GR Wanker: Bessere Konditionen.)
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz Plörer.
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 379)
vom 27.06.2018 wird angenommen.
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Erneuerung der Kastenfenster im II. Obergeschoß
Nord des Gebäudes
, mit
einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 8.615,--.
21.
IV 8448/2018
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei Sanierungsdarlehen von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu deren
Umschuldung
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
22.2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung zweier
Darlehen über insgesamt € 1.354.000,-(Fixzinssatz von 0,66 % mit vierteljährlicher
Fälligkeit, Laufzeit 6 Jahre, Rückzahlung in
24 vierteljährlichen Pauschalraten), das die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur Finanzierung der
Umschuldung des ursprünglich von der
BAWAG PSK für die Wohnobjekte "Sennblock" und Roseggerstraße 7 - 17 zugezählten Darlehens, für das die Stadtgemeinde
Innsbruck bereits die Haftung übernommen
hat, aufnimmt.
Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zu
unterzeichnen.
GR-Sitzung 12.07.2018
IV 4174/2018
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Verein
Ungarisches Studentenheim und Kulturzentrum hinsichtlich der Sanierung der Kastenfenster und der Mauertrockenlegung des
Gebäudes Richard-Wagner-Straße 3, mit
einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 10.420,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
22.3
IV 5980/2018
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.06.2018:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Diözese
Innsbruck hinsichtlich der Erneuerung der
Dachdeckung der "Villa" in der Tschurtschenthalerstraße 2 (Rennweg 12), mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 8.870,--.