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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.53

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angetragen werden, dann muss man einfach feststellen, dass es in diesem Bereich
wirklich ein Problem gibt.
Am Anfang der Debatte hat man eine gewisse Einigkeit ausmachen können, dass
zumindest das Problem fraktionsübergreifend erkannt wurde. Wie man es löst, das
ist dann eine andere Frage. Darüber scheiden sich die Geister. Aus meiner Sicht ist
das Sicherheitsempfinden höher zu bewerten als das Recht, auf ein paar öffentlichen
Plätzen Alkohol zu konsumieren. In anderen
Städten und Ländern ist das Verbot längst
etabliert, das funktioniert dort bestens.
Warum also nicht auch bei uns in der stark
besuchten Maria-Theresien-Straße? Oder
beim Bus-Terminal am Innrain, wo viele
Menschen sich sehr gestört fühlen? Dort ist
es eng und es gibt eine hohe Frequenz. Mit
dieser Situation können oder wollen manche Menschen einfach nicht umgehen. Es
stimmt, dass es auch solche gibt, denen
diese Zustände egal sind und die der Meinung sind, dass das eine Stadt aushalten
muss. Die Mehrheit der BürgerInnen aber
sieht das anders.
Es wird auch immer darüber gesprochen,
dass sich die Gastronomie bereichern würde und die armen Leute, die sich im Gastgarten kein Bier leisten können, würden
diskriminiert. Ich sehe das nicht so. Man hat
heute schon erwähnt, dass Personen, die
aus dem Gasthaus kommen, sich auch unsittlich verhalten können. Das ist richtig. Der
Unterschied ist aber der, dass in den Lokalen eine Gewerbeordnung gilt. Die GastwirtInnen müssen auch schauen, ob das Verhalten der Gäste in Ordnung ist.
(StR Mag. Fritz: Aber nur innen drin! Nicht
dann beim Hinausgehen!)
Ich denke, das Thema ist extrem hochstilisiert worden. Wir haben in der Stadt Innsbruck bereits ein geltendes Alkoholverbot
auf ein paar Plätzen. Ich habe in den letzten
Jahren dazu keinen großen Protest gehört.
Daher bin ich wirklich überrascht, dass das
Thema jetzt so stark aufgekocht ist. Offensichtlich ist Alkohol bei uns in Österreich
und auch hier in der Stadt Innsbruck ein
großes Thema. StR Gruber hat es richtigerweise angesprochen, dass man bei der
Diskussion über das Bettelverbot keine so
GR-Sitzung 12.06.2014

intensive Debatte erlebt hat. Das ist schon
sehr interessant.
(StR Mag. Fritz: Weil es dazu auch keinen
Verordnungsentwurf gegeben hat!)
Trotzdem. Auch hier hat es lange keinen
Verordnungsentwurf gegeben und es ist ein
großes Thema geworden!
Wenn es so ist, dass Alkoholkonsum ein
Menschenrecht ist, dann bin ich auf die gerichtlichen Urteile und Prüfungen gespannt.
Auch auf die Reaktionen der Menschenrechtsorganisationen. Ich sehe dem mit
großem Interesse entgegen. Ich bin kein
Jurist, offensichtlich haben wir hier im Gemeinderat aber immer sehr viele VerfassungsexpertInnen, die immer wissen, wie
etwas ausgehen wird. Das traue ich mir
nicht zu.
Ich vertraue allerdings darauf, dass wir eine
hervorragende Beamtenschaft im Haus haben, die sich gut überlegt, wie man so eine
Verordnung juristisch korrekt formulieren
kann. Wenn ich mir den Antrag durchlese,
ist das für mich schlüssig und ich glaube,
dass die Verordnung rechtlich zulässig ist.
Es kann stimmen, dass sich die Probleme
durch das Verbot örtlich verlagern werden.
Die Alternative, nichts zu unternehmen, ist
für uns allerdings auch nicht erstrebenswert.
Persönlich habe ich großen Zweifel daran,
dass alle diejenigen, die jetzt als Problemgruppen auffallen, in andere Stadtteile abwandern und sich dort niederlassen. Ich
glaube das nicht und habe mich auch gegenüber dem "Stadtblatt Innsbruck" so geäußert.
Die Zuspitzung, dass es nur um eine Vertreibung der Obdachlosen gehe, möchte ich
entschieden zurückweisen. Das ist übler
Populismus! Die Obdachlosen werden instrumentalisiert, um ein Bild aufzubauen,
das es so gar nicht gibt. Zumindest kann ich
das für meine Fraktion behaupten. Von uns
hat nie jemand versucht, die Obdachlosen
durch ein Alkoholverbot wegzubekommen.
Das stimmt überhaupt nicht! Diese Unterstellung möchte ich zurückweisen!
Zum Thema fehlende Lösungen:
GRin Duftner hat von der Stadt Bregenz
berichtet, dass dort zunächst andere Maßnahmen geprüft worden sind. Das Alkoholverbot gehe daher in Ordnung, weil man