Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.78
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17.
III 1822/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen,
sie liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich gegen die
Festlegungen der Gebäudehöhe, der Firstrichtung und der Dachneigung.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Es wird festgestellt, dass es sich beim
gegenständlichen Bebauungsplan bereits
um die 3. Überarbeitung handelt und den
Wünschen von drei Eigentümern der zwei
Doppelhäuser entsprochen werden konnte.
Aufgrund notwendiger einheitlicher Festlegungen, einer Abstandsproblematik und der
Wahrung der Charakteristik der Siedlung,
können die zusätzlichen Erweiterungswünsche zu diesem Zeitpunkt, ohne konkretes
Projekt und dem Einvernehmen zwischen
den Nachbarn, nicht berücksichtigt werden.
In diesem Sinn wird der Beschluss des
oben genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Ich möchte noch ergänzen, dass wir vom
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte persönlich vor Ort waren. Es
handelt sich hierbei um ein Gebäude in gekoppelter Bauweise, das heißt, es braucht
für eine Änderung die Zustimmung beider
EigentümerInnen. Diese ist leider derzeit
nicht vorhanden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung
GR Federspiel; 1 Stimme, einstimmig):
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA - B26, Höttinger Au,
Bereich zwischen Daneygasse, Kolbgasse,
Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg
Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011, wird beschlossen.
18.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anfragen eingelangt.
19.
Einbringung bzw. Behandlung
von dringenden Anträgen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anträge eingelangt, daher ist
keine Behandlung vorzunehmen.
20.
Anwesenheitspflicht der GemeinderätInnen bei Enqueten
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf informieren, dass ich heute einen Brief an die
Vorsitzende des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses geschrieben
habe.
Darin habe ich gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses die Anwesenheitsverpflichtung von GemeinderätInnen bei Enqueten klarzustellen. Damit soll
die Anwesenheitspflicht für Enqueten derjenigen der Sitzungen des Gemeinderates
entsprechen. Es soll sozusagen der Status
einer Gemeinderatssitzung eingeführt werden.
Die Erfahrung aus der letzten Enquete zum
Thema "Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting auf kommunaler Ebene" hat
mich zu diesem Schritt bewogen.
GR-Sitzung 12.06.2014