Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.87

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- 494 -

Die Messungen der Geräuschpegel im
Stadtgebiet haben ergeben, dass der Beurteilungspegel der Verkehrslärmimmission
durch die Straßenbahn laut Gutachten um
mehr als 10 dB unter dem bereits vorliegenden allgemeinen Straßenverkehrslärm
liegt. Das bedeutet, dass die bereits herrschende Lärmbelastung durch den Straßenbahnverkehr nicht angehoben wird,
sondern die Straßenbahnemission im herrschenden Straßenverkehrslärm untergeht.
Allgemein ist festzuhalten:
Die Auswertung der Messwerte erfolgt nach
gesetzlich vorgegebenen Auswertekriterien,
welche in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Die Einhaltung dieser Vorgaben und Grenzwerte ist im Zuge eisenbahnrechtlicher Verfahren durch Sachverständigengutachten
nachzuweisen. Nur unter Einhaltung aller
Grenzwerte wird eine Bau- und Betriebsbewilligung durch die Eisenbahnbehörde erteilt.
Bei den Bussen, Lastkraftwagen und Personenkraftwagen erfolgt die Überprüfung
auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgabewerte im Zuge der Baumusterprüfung und
wird durch die Ausstellung einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung bestätigt. Erst
mit dieser Bescheinigung kann das Fahrzeug einer nationalen Zulassung zugeführt
werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:

24.

Einbringung von Anfragen

24.1

Abhaltung der "Innsbrucker
Markttage" (GRin Dengg)

GRin Dengg: Der § 8 Abs. 1 der "Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck"
(Innsbrucker Marktordnung 1999 {IMO};
Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.1999,
21.06.2001 und 19.05.2011) beinhaltet eine
taxative Aufzählung der Marktorte und termine. In Ziffer 7 leg. cit. werden dabei
"Innsbrucker Markttage" angeführt, zu denen es in der Marktordnung heißt: "Die
Innsbrucker Markttage finden an jedem
Freitag, Samstag und Sonntag von
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem westlichen
Areal der Olympiaworld auf Grundparzelle
1788/1 KG Pradl statt. Der Markt besteht
aus einem Händlermarkt, einem Automarkt,
einem Floh- und Kuriositätenmarkt und einem Markt für landwirtschaftliche Erzeugungs- und Verarbeitungsprodukte."
In § 8 Abs. 2, 2. Satz der Marktordnung
findet sich zudem weiters folgende Bestimmung: "Wird einer der in Abs. 1 vorgesehenen Märkte nicht abgehalten, so sind von
diesem Stadtsenatsbeschluss die Wirtschaftskammer Tirol, die Kammer für Arbeiter und Angestellte und die Landwirtschaftskammer zu verständigen."
In diesem Zusammenhang wird Bgm.Stellv. Kaufmann ersucht, folgende Fragen
zu beantworten:
1.

Wurden die "Innsbrucker Markttage"
gemäß den Bestimmungen des § 8
Abs. 1 Ziffer 7 IMO i.d.g.F. in den Jahren 2012 und 2013 sowie in den ersten
fünf Kalendermonaten des Jahres 2014
regelmäßig abgehalten?

2.

Falls nicht, welche Gründe standen
einer regelmäßigen Abhaltung entgegen?

3.

Wann wurden die letzten "Innsbrucker
Markttage" abgehalten?

4.

Welche juristische bzw. natürliche Person war in den Jahren seit 2012 mit der
Abhaltung der "Innsbrucker Markttage"
betraut bzw. wer war im genannten
Zeitraum als Veranstalter für die Abhaltung der Markttage zuständig?

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 12.06.2014 zur Anfrage von
GRin Gregoire sowie MitunterzeichnerInnen
vom 22.05.2014 wurde den Klubs und den
nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates zur Verfügung gestellt.

GR-Sitzung 12.06.2014