Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.88
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5.
Besteht aus Ihrer Sicht ein Interesse
bzw. ein Bedürfnis an einem Fortbestehen der "Innsbrucker Markttage"?
6.
Falls ja, wird beabsichtigt, die Abhaltung der Veranstaltung einer anderen
juristischen bzw. natürlichen Person
anzuvertrauen?
Dengg, Mag. Abwerzger, Federspiel,
Gregoire, Haager und Kunst, alle eigenhändig
25.
25.1
Einbringung und Behandlung eines nicht zeitgerecht eingebrachten dringenden Antrags
I-OEF 66/2014
Verbot des Ausschanks und
des Genusses von alkoholischen Getränken im Plenarsaal
und dem davor liegenden Foyer während der Sitzungen des
Gemeinderates, gemeinderätlicher Ausschüsse und Enqueten (GR Miloradovic)
GR Miloradovic: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen folgenden
Antrag und beantrage die Zuerkennung der
Dringlichkeit nach § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR):
Alkohol und Politik leben in vielen europäischen Ländern als siamesische Zwillinge.
Auch in unserer Stadt, wo bei Spatenstichen oder Konzerten medientauglich das
symbolische Gläschen geleert wird sowie
auch im Foyer des Gemeinderats, wo
man/frau sich mit einem Gläschen ablenken
oder stärken kann. Ein demokratisches
Haus, wie es der Gemeinderat der Stadt
Innsbruck ist, braucht nicht nur kühle Köpfe
und heiße Herzen, um die Verantwortung
für die Menschen der Stadt zu tragen, sondern soll auch Vorbild sein. Aus diesem
Grund soll die erhaltenswerte Tradition der
Zach-Ära wiederbelebt werden und der Genuss und der Ausschank von alkoholischen
Getränken in den Räumlichkeiten des Gemeinderatsaales und der Kantine von nun
an zur Vergangenheit gehören.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, den
Ausschank und den Genuss von alkoholiGR-Sitzung 12.06.2014
schen Getränken im Plenarsaal und dem
davor liegenden Foyer während der Sitzungen des Gemeinderates, weiteren gemeinderätlichen Sitzungen, Enqueten zu verbieten.
Miloradovic, Eberl und Reisecker, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Grünbacher und GR Ofer; 2 Stimmen,
gegen ÖVP, FI - ohne GR Abenthum -,
FPÖ, RUDI; Tiroler Seniorenbund, SPÖ ohne StR Pechlaner; 28 Stimmen):
Dem von GR Miloradovic und Mitunterzeichnerinnen nicht zeitgerecht eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit,
für die eine Dreiviertelmehrheit erforderlich
ist, nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
26.
Einbringung von Anträgen
26.1
I-OEF 68/2014
Einrichtung eines Mutter-KindHeimes (GRin Keuschnigg)
GRin Keuschnigg: Ich stelle gemeinsam
mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Bedarf einer Mutter-Kind-Einrichtung für
in Not geratene schwangere Frauen oder
Mütter mit ihren neugeborenen Kindern ist
in Tirol seit bald 20 Jahren dringend gegeben. In den 1990er Jahren wurden in ViII,
Völs und in Wörgl derartige Einrichtungen
aus finanziellen Gründen geschlossen.
Im Jahre 2007 hat das Amt für Jugendwohlfahrt der Stadt Innsbruck den Bedarf dafür
nach einer eingehenden österreichweiten
Prüfung festgestellt. Das Amt ist damals zur
Erkenntnis gekommen, dass es in allen
Bundesländern außer in Tirol und im Burgenland Einrichtungen bzw. Heime für in
Not geratene Mütter mit ihren neugeborenen Kindern gibt. Die Nachfrage ist in allen
Bundesländern sehr groß und die Auslastung sehr hoch. In Tirol ist eine derart wichtige Einrichtung für Frauen leider immer
noch vakant.
Der Bedarf für die Stadt Innsbruck ist insofern dringend gegeben, weil die bereits bestehenden Einrichtungen für Frauen den