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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.137

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(Vögelebichl 4), gedachte Linie von der Trasse der Mittenwaldbahn bis zur Kreuzung
Vögelebichl l Kranebitter Allee.
Zudem werden die Gebäude Harterhofweg 2, 4 und 6, jene des Allerhei/igenhofweges mit
den geraden Hausnummem ab 8 und sämtliche Gebäude des Gufeltaglweges dieser Zone
zugeordnet.
Die Abgabepflicht in allen in der Anlage IV beschriebenen Zonen besteht werktags, von Montag
bis Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr. "
Artikel 11
Die Änderungspunkte 1 bis 16 dieser Verordnung treten mit dem der Kundmachung an der
Amtstafel folgenden Tag in Kraft.
Im Übrigen tritt die Parkabgabeverordnung 2014 in der Fassung dieser Verordnung in den
Parkzonen der Anlagen 11 bis IV mit Anbringung der in § 2 Abs . 5 Tiroler Parkabgabegesetz 2006
vorgeschriebenen Hinweise, in den Kurzparkzonen der Anlage I mit Kundmachung der
Kurzparkzone durch Straßenverkehrszeichen in Kraft. Ein In-Kraft-Treten in einzelnen örtlichen
Teilbereichen ist dabei zulässig . Gleichzeitig tritt für die jeweiligen Gebiete die Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2006 außer Kraft. Bereits vorab darf auf Antrag die pauschale
Entrichtung der Parkabgabe bewilligt werden . Diese Bewilligungen gelten ab In-Kraft-Treten
dieser Verordnung im jeweiligen Gebiet.

Für den Gemeinderat:

Mag . Hannes Lässer

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