Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.138

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(zu Punkt 22.)

INNS"

BRUC~

Richtlinie
"Förderaktion tür Seniorinnen und Senioren zum Umbau von
altersgerechten Nasszellen"
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom
16. Juli 2015 die Richtlinie über die Förderung des Umbaus von altersgerechten
Nasszellen geändert.
Die Richtlinie für die Förderung lautet nun so:
1) Gegenstand und Ziel der Förderung:
1.1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck fördert den Umbau von altersgerechten
Nasszellen für Innsbrucker Seniorinnen und Senioren sowie
Menschen
mit
Behinderung
bei
Vorliegen
dauerhafter
Mobilitätseinschränkung .

1.2.

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Förderaktion alle
zwei Jahre und nimmt dabei auf die finanziellen Rahmenbedingungen
Rücksicht.

1.3.

Ziel ist es durch den Umbau von bestehenden Nasszellen den
Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren
eigenen vier Wänden möglichst lange sicherzustellen . Damit soll sich
das Verweilen in Wohn- und Pflegeheimen vermeiden bzw. zumindest
merklich verzögern lassen.

2) Grundvoraussetzungen:
Die einmalige Förderung
beantragen , die:

der

Stadt

Innsbruck

können

Menschen

2.1. Eine Förderung des Landes Tiral gemäß den Bestimmungen des
Merkblattes "Behinderten- und seniorengerechte Maßnahmen (Neubau
und Sanierung)" MBL-6 erhalten .
2.2. Eine bestehende Wohnung in Innsbruck mit Hauptwohnsitz bewohnen
(Miete oder Eigentum) und
Innsbrucker
Seniorinnenausweis
bzw.
2.3. Einen
Behindertenausweis (wegen dauernd eingeschränkter
besitzen.

einen
Mobilität)

2.4. Einkommens-Grenzen entfallen zumindest bis 31 .12.2015 (siehe
Bestimmungen des Pkt. 2.4.2 der Wohnhaussanierungsrichtlinie des
Landes Tirols i.d.g.F., https:/Iwww.tiral.gv.atlfileadmin/themen/bauenwohnen/wohnbaufoerderung/downloads/ws-richtlinie 1-1-2015.pdf