Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.57
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Bgm.-Stellv. Kaufmann: StR Gruber, keiner freut sich mehr über diese betreuten
SeniorInnenwohnungen als ich, nachdem
ich sie auch vergeben darf.
17.
Tennisanlage Radetzkystraße
(Campagnereiterareal), Übersiedlung auf den Standort Paschbergweg 3
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.07.2015 (Seite 463) wird angenommen.
16.
IV 5937/2015
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2015:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Übersiedlung der zurzeit auf den Grundstücken 964/1 und 964/2, Grundbuch
Pradl, betriebenen Sportanlagen auf
den Standort Paschbergweg 3 zu.
2.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, die Sportanlage mit Kosten von ca. € 6 Mio. wie
in der weiterführenden Erklärung beschrieben zu errichten, und zwar auf
eigene Kosten.
3.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss von Vereinbarungen mit der IIG
und dem Verein Sportunion Tirol zu,
mit denen die Rückgabe der bisher genutzten Flächen, die Übernahme der
künftigen und das Bestandsverhältnis
an diesen geregelt werden.
Kletterhalle am WUB-Areal, Baumaßnahmen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2015:
1.
2.
3.
Der Gemeinderat stimmt der Verwirklichung des Projekts Zu- und Umbau
WUB-Areal zu und beauftragt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) damit. Die Stadt Innsbruck leistet unter Voraussetzung der in der weiterführenden Erklärung angeführten Kostenaufteilung - einen Baukostenzuschuss von € 5.898.963,-- zuzüglich
7 % Kostentoleranz.
Die Stadt Innsbruck mietet die Leichtathletikhalle nach Adaptierung zur AfAMiete von voraussichtlich € 2.968,50
zuzüglich Betriebs- und Heizkosten,
wobei eine Beteiligung des Landes Tirol mit der Hälfte dieser Kosten vorausgesetzt wird. Die Stadt Innsbruck als
Mieterin der Trendsport- und Skatehalle stimmt einer Anhebung der AfAMiete auf voraussichtlich € 4.339,32
zuzüglich Betriebs- und Heizkosten
sowie Umsatzsteuer zu. Die tatsächliche Miete wird nach der Bauendabrechnung endgültig durch die IIG festgelegt, ohne dass es eines weiteren
Beschlusses bedarf.
Die Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, wird beauftragt, die
stadtrechtskonforme Fertigung der erforderlichen Vereinbarungen mit Bund,
Land und MieterInnen vorzubereiten
und zu veranlassen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist das
größte Sportinfrastruktur-Projekt seit gut elf
Jahren in der Stadt Innsbruck, ich würde
sogar sagen, in ganz Westösterreich.
GR-Sitzung 16.07.2015
IV 5957/2015
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dies ist ein
wirkliches Jahrhundertprojekt. Ich denke, es
hat dasselbe Potenzial in der Stadtentwicklung, eine Neuausrichtung zu erlangen, wie
das Areal am Frachtenbahnhof. Oder auch
wie jenes, als in Hötting West der Bereich
um den Lohbach realisiert wurde.
18.
IV 1287/2015
Stadt Innsbruck, Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband und Tierschutzverein für Tirol 1881, gemeinsame Vereinbarung für die
Jahre 2015 und 2016
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadt Innsbruck nimmt die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes wahr und anerkennt die Leistungen des Tierschutzvereines für Tirol 1881.
Dazu schließt die Stadtgemeinde Innsbruck
gemeinsam mit dem Land Tirol und dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung der
restlichen Tiroler Gemeinden vorliegende