Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.95
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- 503 -
35.
Maglbk/9525/SP-FW-DH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F7, Dreiheiligen,
Bereich zwischen Ing.-EtzelStraße, Erzherzog-Eugen-Straße,
Sill und Kapuzinergasse bis Siebenkapellenareal (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 16j, Nr. 80/cg, Nr. 80/db und
Nr. 80/hu), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011 und § 111 Abs. 4
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F7, Dreiheiligen,
Bereich zwischen Ing.-Etzel-Straße, Erzherzog-Eugen-Straße, Sill und Kapuzinergasse
bis Siebenkapellenareal (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 16j, Nr. 80/cg,
Nr. 80/db und Nr. 80/hu), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011 und § 111 Abs. 4
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
36.
Maglbk/9778/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B22, Wilten, Bereich
Zollerstraße 6 und Egger-LienzStraße 50 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI - B22, Wilten, Bereich Zollerstraße 6
und Egger-Lienz-Straße 50 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
37.
Maglbk/10406/SP-88-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B11, Pradl-Reichenau,
Teilbereiche nördlich und südlich
der Reichenauer Straße zwischen
Pembaurstraße und BurghardBreitner-Straße sowie Andechsstraße 3 bis 51 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. RE - B1,
Nr. RE - B5, Nr. RE - B5/1, Nr. RE B6, Nr. RE - B6/1 und Nr. 63/gm),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B11, Pradl-Reichenau, Teil-
GR-Sitzung 16.07.2015