Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.96

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- 504 -

bereiche nördlich und südlich der Reichenauer Straße zwischen Pembaurstraße und
Burghard-Breitner-Straße sowie Andechsstraße 3 bis 51 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE - B1, Nr. RE - B5,
Nr. RE - B5/1, Nr. RE - B6, Nr. RE - R6/1
und Nr. 63/gm), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.

Maglbk/10407/SP-BB-RE/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B11/1, PradlReichenau, Bereich Reichenauer
Straße 62 bis 66 und 123 bis 141
sowie Andechsstraße 3 und 3 a
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gm), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B11/1, Pradl-Reichenau,
Bereich Reichenauerstraße 62 bis 66 und
123 bis 141 sowie Andechsstraße 3 und 3 a
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gm), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.

GR-Sitzung 16.07.2015

39.

Maglbk/9892/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO - B4, Rossau, Kreuzungsbereich Griesauweg/Rossaugasse
und Archenweg und entlang des
Archenweges (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AM - B11),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RO - B4, Rossau, Kreuzungsbereich Griesauweg/Rossaugasse und Archenweg und entlang des Archenweges (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM B11), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.