Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf

- S.98

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43.

III 12429/2014
Flächenwidmungsplan Nr. AL F47, Arzl, Bereich der Gpn. 48, 49,
50/2, 62/1, 62/3, 62/4, 62/5, alle KG
Arzl (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1,
Nr. AL - F6, Nr. AL - F14), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderten Verträge zur Absicherung
der Projekte sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Appler; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F47,
Arzl, Bereich der Gpn. 48, 49, 50/2, 62/1,
62/3, 62/4 und 62/5, alle KG Arzl (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL F1, Nr. AL - F6 und Nr. AL - F14), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
44.

III 12431/2014
Bebauungsplan Nr. MÜ - B15,
Mühlau, Bereich Anton-RauchStraße 37 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ - B7 und
Nr. MÜ - B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme vom Baubezirksamt Innsbruck, Straßenbau (Amt der
Tiroler Landesregierung) eingegangen, in
der jedoch kein Einwand erhoben wird.
Der Sachverständigenbeirat gemäß Stadtund Ortsbildschutzgesetz (SOG) hat den
Bebauungsplanentwurf positiv begutachtet.
Die angeregten gestalterischen Verbesserungen wurden umgesetzt.
GR-Sitzung 16.07.2015

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Der Bebauungsplan Nr. MÜ - B15, Mühlau,
Bereich Anton-Rauch-Straße 37 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ - B7 und
Nr. MÜ - B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
45.

Maglbk/8631/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B31, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Universitätsstraße 1 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN - B8/2,
Nr. IN - B10 und Nr. IN - B10/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Eine Stellungnahme ist im Amt verspätet eingetroffen. Diese liegt dem Akt im Original bei. Der
Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) nimmt den gegenständlichen Bebauungsplan gemäß
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) zur
Kenntnis. Detailfragen werden im Zuge der
Einreichung begutachtet.
Die Stellungnahme richtet sich hauptsächlich gegen das Bauvolumen und das Erscheinungsbild des neuen Baukörpers. Das
erhaltenswerte Orts- und Straßenbild sowie
die erhaltenswerten Gebäudegruppen würden durch den gegenständlichen Neubau
beeinträchtigt. Die Stellungnahme wurde im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Das Gebäude ist
städtebaulich an diesem stadträumlich äußerst prominenten und historisch bedeutenden Platz bewusst gesetzt.