Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.99
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Durch die kompakte Situierung des Neubaus werden rundum Möglichkeiten für
Platz- und Straßenraumgestaltungen sowie
für neue Wegeführungen geschaffen. Zusätzlich werden gekonnt höhenmäßige
Übergänge zu den benachbarten Bestandsgebäuden durch die Positionierung der öffentlichen Terrassen im obersten Geschoß
erreicht.
In diesem Sinn wird der Beschluss des genannten Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin Dengg und Tiroler Seniorenbund,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B31, Innsbruck Innenstadt, Bereich Universitätsstraße 1
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN B8/2, Nr. IN - B10 und Nr. IN - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, werden
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Krackl: Ich darf mich bei allen
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, die bei
diesen Akten tätig waren, bedanken. StR
Mag. Fritz möchte ich für die gute und immer korrekte Zusammenarbeit danken.
Auch GR Buchacher möchte ich meinen
Dank aussprechen, der mich immer wieder
vertreten muss. Herzlichen Dank auch an
alle Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte für das
gute Einvernehmen. Wir sind auf einem
sehr guten Weg.
46.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Innerhalb der
vorgesehenen Frist ist eine dringende Anfrage eingelangt.
Ich habe dazu unter "Mitteilungen der Vorsitzenden" (Seite 416) bereits meine Ausführungen gemacht.
46.1
I-OEF 57/2015
Stadt Innsbruck, Subventionsansuchen der Jahre 2010 bis 2015
(GR Mag. Jahn)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage von GR Mag. Jahn:
Das Subventionswesen in Innsbruck ist stetiger Kritik ausgesetzt, intransparent zu sein
und der Willkür zu unterliegen.
Um dieser Kritik entgegenzuwirken und
Fakten zu schaffen, stelle ich hiermit folgende dringende Anfrage:
1.
Wie viele Subventionsansuchen werden pro Jahr (Aufschlüsselung bitte für
die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013,
2014 und 2015 bis jetzt), nach Bereichen aufgeschlüsselt, gestellt? Wie viele davon beantwortet?
2.
In welchem Zeitrahmen wurden die Ansuchen (vergleiche Frage 1)
a) auf Beamtinnen- bzw. Beamtenebene behandelt,
b) auf den Tagesordnungen der Ausschüsse aufgenommen bzw.
c) dem zuständigen ressortführenden
Stadtsenatsmitglied vorgelegt?
3.
Welche Subventionswerberinnen bzw. werber (Personen/Organisationen/Vereine) haben im Jahr 2014
a) zu welchem Zeitpunkt,
b) in welcher Höhe Ansuchen eingereicht,
c) wann wurden diese behandelt und
entschieden,
d) in welcher Höhe wurde eine Subvention gewährt und
GR-Sitzung 16.07.2015