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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.286

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in Gang zu setzen. Nur ein Datensatz erfüllte bereits alle behördlichen Anforderungen und wurde deshalb im Prozessablauf nicht weitergeleitet.
Antwort:

Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht:
Aus gewerberechtlicher Sicht gibt es keine eigene Gewerbeberechtigung für
"Airbnb", sondern fällt diese gewerbliche Tätigkeit sowohl unter den Gewerbewortlaut "Gastgewerbe in der Beherbergung von Gästen" als auch unter
"Gastgewerbe in der Betriebsart Beherbergung von Gästen, wenn nicht
mehr als zehn Fremdenbetten bereitgestellt werden, und Verabreichung des
Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen
sowie von gebrannten geistigen Getränken als Beigabe zu diesen Getränken
an die Gäste".
Ebenso könnte eine Vermietung auf "Airbnb" im Rahmen der Privatzimmervermietung zulässig sein.

Frage 113:

Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Stadt Innsbruck seit dem Jahre 2018 in Sachen mutmaßlich illegaler Vermietung über Airbnb durchgeführt? (Bitte um detaillierte Angabe getrennt nach Jahren und dem jeweils betroffenen Stadtteil)

Antwort:

Eine detaillierte Angabe der durchgeführten Ermittlungsverfahren nach Jahren und dem jeweils betroffenen Stadtteil ist nicht möglich, nachdem die
Verfahren nicht gesondert als "Airbnb-Akten" geführt werden, somit keine
gesonderte Erfassung dieser Akten erfolgt und im Umkehrschluss nicht danach gesucht werden kann.
Schätzungsweise wurden seit Mitte 2019 rund 50 Anzeigen eingebracht und
die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Seit Start der Task Force Airbnb (Anfang Mai 2022) wurden 21 Anzeigen eingebracht. Diese gliedern sich nach Stadtteilen wie folgt:
KG Innsbruck
KG Wilten
KG Hötting
KG Pradl
KG Igls

8
7
3
2
1

Frage 114:

Mit welchem Ergebnis? (Bitte um konkrete Beantwortung)

Antwort:

Zum Teil wurde nachträglich um Baubewilligung für eine Verwendungszweckänderung (gewerbliche Vermietung) angesucht sowie eine Gewerbeanmeldung eingebracht, teils mit positivem, teils mit negativem Ergebnis.
Wiederum ein Teil dieser Verfahren behängt derzeit noch beim Landesverwaltungsgericht.
Zu einem anderen Teil wurde die Vermietung der jeweiligen Einheit über Airbnb eingestellt, teilweise hat das durchgeführte Verfahren auch ergeben,
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