Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.287
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dass keine gewerbliche Vermietung (und damit kein Erfordernis einer Gewerbeberechtigung und einer baurechtlichen Bewilligung) vorliegt.
Frage 115:
Wie viele Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen?
Antwort:
In etwa die Hälfte der durchgeführten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, großteils zurückzuführen auf die Corona-Pandemie: Zum einen hat während der Lockdowns eine sehr eingeschränkte gewerbliche Vermietung von
Wohnungen über Airbnb stattgefunden, zum anderen konnten die notwendigen Erhebungen vor Ort seitens der Mag.-Abt. II, Veranstaltungen und Erhebungsdienst, aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden.
Frage 116:
Wie viele Strafverfahren hat die Stadt Innsbruck seit dem Jahre 2018 in Sachen
mutmaßlich illegaler Vermietung über Airbnb durchgeführt? (Bitte um detaillierte
Angabe getrennt nach Jahren und dem jeweils betroffenen Stadtteil)
Antwort:
Es wird auf die obigen Ausführungen zu den Ermittlungsverfahren verwiesen. Eine gesonderte Erfassung ist nicht erfolgt und ist somit auch eine
konkrete Auswertung nicht möglich.
Frage 117:
Mit welchem Ergebnis? (Bitte um konkrete Beantwortung)
Antwort:
Siehe obige Antworten.
Frage 118:
Wie viele Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen?
Antwort:
Siehe obige Antworten.
Frage 119:
Welche Maßnahmen werden Sie künftig umsetzen bzw. forcieren, um die illegale
Vermietung über Airbnb in Innsbruck zu verhindern?
Antwort:
In der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, werden die übermittelten 25 Datensätze des Datenunternehmens genauestens überprüft. Zur weiteren Vorgehensweise siehe Antwort zu Frage 112. Gleichzeitig wird auch
versucht, die Verdachtsmeldungen vom Online-Portal zu überprüfen und zu
bearbeiten. Zudem werden die einlangenden Meldungen auf gwr@innsbruck.gv.at ausgewertet und überprüft.
Frage 120:
Wie sollen diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden und wann werden diese
plangemäß greifen, um illegale Vermietung über Airbnb zu verhindern?
Antwort:
Mit März 2022 wurde ein Mitarbeiter in der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregiste, für diesen umfassenden Tätigkeitsbereich eingestellt. Seit
Mai 2022 werden explizit die 25 Datensätze und die Verdachtsmeldungen
vom Online-Portal und Meldungen auf gwr@innsbruck.gv.at bearbeitet.
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