Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.315
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(zu Punkt 59.7)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
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4. Juli 2022
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Innsbruck - 11072022
ANFRAGE
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürgermeister eine
Anfrage bzgl. ,.Rechtliche Grundlage für Verfügungsmittel des Bürgermeisters und Veröffentlichung
von Subventionen aus Verfügungsmitteln des Bürgermeisters" zu stellen.
Begründung:
Im Zuge von mehreren Anfragebeantwortungen zu Anfragen des Gerechten Innsbruck teilte der
Bürgermeister mit, dass es bei diversen Auszahlungen aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters um Subventionen handelt.
Innsbruck veröffentlicht die Subventionszahlungen an die Subventionsempfängerinnen ab dem
Jahr 2017 entsprechend dem Tiroler FOrdertransparenzgesetz des Amtes der Tiroler Landesregierung und der lnnsbrucker Subventionson:Jnung (insbes. § 11 Veröffentlichung) im sogenannten
Subventions-Checker, einer Plattform, die vom KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung, zur
Verfügung gestellt wird. (Quelle: www.innsbrock.gv.at)
Faktum ist, dass die in den Anfragebeantwortungen als Subvention titulierten Auszahlungen aus
den Verfügungsmitteln lt. Recherchen nicht veröffentlicht wurden. Mutmaßliche Verstöße gegen
die Subventionsordnung bzw. gegen das Tiroler Fördertransparenzgesetz stehen im Raum.
Eine Rechtsgrundlage für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters findet sich weder im lnnsbrucker Stadtrecht noch in der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates.
Gemäß lnnsbrucker Stadtrecht, §31, ist der Bürgermeister für die Vergabe von Subventionen bis
zu einer Höhe von 3.000,- Euro je Einzelfall und Finanzjahr berufen. Dass selbige über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters ausbezahlt werden können, ist gemäß lnnsbrucker Stadtrecht
nicht nachvollziehbar. Vielmehr ist dieser Paragraph so zu deuten, dass auch der Bürgermeister
genauso wie die ressortführenden Stadträtinnen und Stadträte eine Subvention bis zu einer Höhe
von 3.000,- Euro vergeben kann, ohne Einbindung des lnnsbrucker Gemeinderates.
(Anmerkung: Ab 3.000,- Euro bis höchstens 10.000 Euro je Einzelfall und Finanzjahr ist der Stadtsenat für
die Vergabe von Subventionen berufen.)
So mag es auch beschlossene Richtlinien für die Verwendung von Verfügungsmitteln des Bürgermeisters geben. Bei selbigen handelt es sich aber lediglich um einen in die Jahre gekommenen
vermeintlichen Gemeinderatsbeschluss, welcher nicht öffentlich zugänglich ist. Somit ist weder für
den lnnsbrucker Gemeinderat noch für die lnnsbrucker Bevölkerung nachvollziehbar inwieweit die
Verwendung von Verfügungsmitteln rechtskonform passiert. Es gibt auch offensichtlich keine
Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters, zumindest keine, welche der Öffentlichkeit bekannt ist.