Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.316

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Summa summarum handelt es sich bei den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters um die intransparente Verwendung von öffentlichen Geldern, im Gegensatz zu den Subventionen.

1. Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage gibt es die Verfügungsmittel des Bürgermeisters?
(Um Bekanntgabe des Landesgesetzes bzw. Bundesgesetzes wird ersucht)
2. Ist es richtig, dass es keine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, und
wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Sollte es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters geben, wie wird selbige
von welchem Gremium etc. bestimmt und aufgrund welcher Berechnungen bzw. gesetzlichen
Vorgaben?
4. Wenn es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, wie hoch war die
Obergrenze jeweils 2018, 2019, 2021 und 2022?
5. Wenn es eine Obergrenze für die Verfügungsmittel des Bürgermeisters gibt, wie hoch wird die
Obergrenze mutmaßlich 2023 sein, und wann wird die Höhe von wem festgelegt?
6. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Verfügungsmittel des Bürgermeisters für Subventionen verwendet? (Anmerkung: Eine derartige Bestimmung findet sich weder im lnnsbrucker Stadtrecht noch in der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates)
7. Worin unterscheidet sich der eine Subvention aus den Verfügungsmitteln des Bürgermei~ers im
Gegensatz zu jenen Subventionen, welche auch ressortverantwortliche Stadträtinnen und Stadträte ohne Einbindung des Gemeinderates vergeben können?
8. Worin unterscheidet sich eine Subvention aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters im
Gegensatz zu jenen Subventionen, welche der Stadtsenat vergeben kann, außer selbstverständlich der Höhe der Subvention?
9. Worin unterscheidet sich eine Subvention aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters im
Gegensatz zu jenen Subventionen, welche der Gemeinderat vergeben kann, außer selbstverständlich der Höhe der Subvention?
1O. Warum wurden Subventionen, welche über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters ausbezahlt wurden, nicht gemäß der Subventionsnordnung der Stadt Innsbruck entsprechend dem
Tiroler Fördertransparenzgesetz des Amtes der Tiroler Landesregierung veröffentlicht?
11. Welche Subventionen aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters wurden nicht entsprechend dem Tiroler Fördertransparenzgesetz des Amtes der Tiroler Landesregierung und der
lnnsbrucker Subventionsordnung veröffentlicht? (Um Aufstellung pro Finanzjahr 2018, 2019, 2020
und 2021 wird ersucht)
12. Warum wurden Subventionen aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters entsprechend
dem Tiroler Fördertransparenzgesetz des Amtes der Tiroler Landesregierung und der lnnsbrucker
Subventionsordnung nicht veröffentlicht? (Um Aufstellung pro Finanzjahr 2018, 2019, 2020 und
2021 wird ersucht)

Gerald Depaoli, Gemeinderat