Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.339
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(zu Punkt 60.6)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbr uck, 14. 07. 2022 DKN
14. Juli 2022
Cfl(2-ATL 14-< /202l
INNSBRUCK
- ~schäftsstelie für Gcmeintlera! und Stadtsenat
Aushang der Kinderrechtskonvention in öffentlichen Gebäuden,
Kindergärten, Horten und Schulen der Stadt Innsbruck
Gemeinderätin Mag. a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Der österreichische Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 das Bundesverfassungsge setz über die Rechte von Kindern beschlossen, es trat am 16. Februar 2011 in Kraft.
Damit wurden zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte
des Kindes in den Verfassungsrang gehoben.
Weitere Informationen dazu unter www.kinderrechte.gv.at
Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Stadt Innsbruck, das
Bewusstsein für die Rechte von Kindern stärkt und das Poster der Kinderrechtskonvention in allen öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Pflichtschulen, Horten etc. dauerhaft anschlägt.
Begründung:
Wer Rechte hat, muss seine Rechte auch kennen und verstehen. Das betrifft besonders die Kinder und fördert ihre eigenständige, selbstbewusste Entwicklung.
In Institutionen, die für Kinder eine Lebensmitte darstellen, soll damit zudem ein
klares Signa l gesetzt werden, dass die Rechte der Kinder für alle Menschen, die
mit ihnen arbeiten und ihnen dort begegnen, ein Grundprinzip darstellen .
Bedeckung: Das Poster der Kinderrechtskonvention ist unter
https: / /unicef .at/kinderrechte - oesterreich/kinderrechte/ kostenlos downloadbar,
Kosten entstehen lediglich für den Druck und entsprechende Bilderrahmen. Diese
sollen von der entsp rechenden Haushaltsstelle aus dem laufenden Budget gedeckt
werden.
um Zustimmung.
Ich bi~te die Kol l
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er-Newesely
Stefan Gleinser
NEOS Innsbruck - Kaiserjäger straße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos,eu
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