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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.341

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Ergänzend wird erwähnt, dass die jeweiligen Paragraphen in der lnnsbrucker Wahlordnung,
als auch in der Tiroler Gemeindewahlordnung bzgl. aktives und passives Wahlrecht im Wortlaut ident sind.
Die Tatsache, dass in Innsbruck Unionsbürger bereits nach wenigen Monaten im Gegensatz
zu allen anderen Tiroler Gemeinden, über die Zukunft der Stadt mitbestimmen können, ist
der lnnsbrucker Bevölkerung mutmaßlich schwer zu erklären, herrscht doch allgemein bereits großer Unmut darüber, dass lt. nEU-Recht" (im Volksmund) Unionsbürger wählen dürfen.
Ob man seinerzeit die lnnsbrucker Wahlordnung lediglich aus rein wahltaktischen Gründen
der Tiroler Gemeindewahlordnung nicht angepasst hat, um damit Studenten, die noch vor
ihrem Studium bzw. zu Beginn ihres Studiums leistbaren Wohnraum suchen, mit dementsprechenden Versprechungen seitens verschiedenster Gemeinderatsfraktionen zu überzeugen, kann angenommen werden.
Im Rahmen der Diskussion über diesen Antrag ist natürlich davon auszugehen, dass gewisse Gemeinderatsraktionen um ihr politisch angepeiltes neues Wählerpotential fürchten, zumal es natürlich leichter ist jemanden von seinen politischen Versprechungen zu überzeugen, welcher mit der heimischen Politik noch nicht vertraut ist.- im Gegensatz zu Unionsbürgern, die bereits über ein Jahr ihren Aufenthalt in Innsbruck haben.
Das Für und Wider einer dementsprechenden Änderung der lnnsbrucker Wahlordnung soll
selbstverständlich in einer dementsprechend gemeinderätlichen, aber auch öffentlichen politischen Diskussion stattfinden - selbstverständlich mit dem Ziel, dass die lnnsbrucker Wahlordnung gegenständlich der Tiroler Gemeindeordnung angepasst wird.
Eine Bedeckung möglicher anfallender Kosten (Gutachten etc.) soll aus den Einnahmen aus
Kommunalabgaben erfolgen.

Gerald Depaoli, Gemeinderat.