Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.51

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 694 -

an das Fundament treiben. Der Eigentümer
ist ein Privater, wie viele andere in Innsbruck auch. Deren Haus steht auch an einer
Straße, an der die Autos vorbeifahren und
das Salz an die Fassade gewirbelt wird.
Mit dieser Begründung machen wir eine Tür
auf. Es könnte nun jede/r HausbesitzerIn,
deren/dessen Fassade vom Salz angegriffen ist, mit derselben Argumentation kommen und sagen, warum die und ich nicht?
Ich warne davor und bitte darum, das in Zukunft anders zu gestalten. Wir sind für dieses Gebäude, auch ohne diese fadenscheinige Erklärung, dass wir der Verursacher
dieses Schadens sind.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen
GR Schmidt, 1 Stimme):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.07.2022 (Seite 693) wird angenommen.
25.

V 09431/2022
Zuschuss Kindersommerferienaktion - neue Vorgehensweise

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Die Stadt Innsbruck fördert die Teilnahme
an Kinderferien-Aktionen von Innsbrucker
VeranstalterInnen bis auf Weiteres unter folgenden Bedingungen:
1.

Der Zuschuss pro teilnehmendem Kind
beträgt € 7,-- pro Tag.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gilt € 14,-- pro Tag.

2.

Die Einkommensgrenzen für die Förderung werden an die Kriterien für den
Heizkostenzuschuss angepasst.

3.

Die Förderung kann für Innsbrucker
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragt werden.

4.

Die Ferienaktion muss mindestens
sechs Tage (inklusive 5 Übernachtungen) dauern.

5.

Antragstellung und Abwicklung erfolgt
über die VeranstalterInnen. Diese verpflichten sich, die Förderungswürdigkeit
der Kinder zu überprüfen und die Doku-

GR-Sitzung 14.07.2022

mentation dazu dem Ansuchen beizuschließen. Weiters verpflichten sich die
VeranstalterInnen, die gewährten Kostenzuschüsse direkt den betreffenden
Kindern zugutekommen zu lassen.
26.

V 09266/2022
Ausbau der Schulsozialarbeit in
den städtischen Pflichtschulen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
Das Angebot an Schulsozialarbeit wird an
den städtischen Pflichtschulen in Innsbruck
mit dem Ziel einer Vollversorgung aller
33 Schulstandorte weiter ausgebaut.
Mit 2023 soll als nächste Ausbaustufe an
den Volksschulen Altwilten, Angergasse, Fischerstraße und Igls-Vill, sowie an den Mittelschulen Ilse-Brüll-Gasse und Leopoldstraße Schulsozialarbeit angeboten werden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die
dafür zusätzlich notwendigen finanziellen
Mittel in Höhe von € 135.000,-- durch einen
Nachtragskredit für den Budgetvoranschlag 2023 bereitzustellen.
StRin Mag.a Mayr: Wir werden im Herbst
sechs zusätzliche Standorte mit Schulsozialarbeit versorgen können. Dieser Antrag
beinhaltet, dass wir im nächsten Budgetjahr 2023 noch einmal sechs Standorte eröffnen können.
Ich danke auch dem Land Tirol, da zwei
Drittel der Finanzierung von diesem bereitgestellt werden. Auch die Ermöglichung der
Ausdehnung weiterer Standorte hängt am
Land Tirol. Daher auch mein Appell: Unser
Ziel als Stadt Innsbruck ist es, die Schulsozialarbeit flächendeckend an allen städtischen Schulen anbieten zu können. Wir
sind jetzt mit den 20 Standorten ab dem
nächsten Jahr auf einem sehr guten Weg.
Das ist ein guter Schnitt bei insgesamt
33 Schulstandorten.
Für die Zukunft ist es aber wichtig, dass wir
bereits an den Kindergärten mit Sozialarbeit
tätig sein sollten, da Probleme und Konflikte
früh beginnen. Es braucht die Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Familienhintergrund, der außerhalb der Bildungseinrich-