Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.75

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42.

MagIbk/43569/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B46, Wilten, Bereich
zwischen Liebeneggstraße, Karmelitergasse, Schidlachstraße
und Leopoldstraße (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. WI-B2
und Nr. WI-B18), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
43.

MagIbk/47099/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD-B12, Gewerbegebiet
Mühlau - Arzl, Bereich Pontlatzer
Straße 63 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD-B4 und
Nr. OD-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 14.07.2022

44.

MagIbk/47426/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. IBK-OE2.16,
Berichtigung in drei Teilbereichen;
A: Igls, nordwestlich Heiligwasserweg 23, Grundstück 755/11,
KG Igls;
B: Wilten, Bereich Hohlweg,
Grundstück 1783, KG Wilten;
C: Amras, Bereich Geyrstraße 62,
Grundstücke 127 und 126/1,
KG Amras
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Im Zuge der Arbeiten für
den Gesamt-Flächenwidmungsplan (GesFWP) sind Fehler entdeckt worden, bei denen es eine unterschiedliche Bezeichnung
in den Plan- und den schriftlichen Unterlagen gibt. Daher erfolgt eine Korrektur bzw.
Anpassung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) gefasst, wobei dieser Beschluss
nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.