Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.76
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45.
MagIbk/47437/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B28, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 24, 26 und 28
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Dieses Bauprojekt führt in
der Kirschentalgasse sicher zu einer großen
Aufwertung. Die Entwicklung dauerte sehr
lange, weil einige Einsprüche aus der Nachbarschaft vorlagen. Es gab letztlich einen
sehr guten Entwurf, den wir heute beschließen können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
30.06.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Projektes einschließlich Außenanlagen liegt
vor.
Das Projekt ist sehr wichtig und es wäre
schade, wenn es durch die Sommerpause
zu einer Verzögerung gekommen wäre. Es
handelt sich dabei um ein traditionelles
Innsbrucker Unternehmen, das sehr viele
Arbeitsplätze bietet. Der Beschluss ist daher
wichtig.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
48.
46.
MagIbk/37236/SP-PA-AL/1
Bauwerber in KG Arzl, Flächenwidmungsplanänderung
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
47.
MagIbk/45277/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B7, Rossau, Bereich
Langer Weg 28 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. RO-B3 und
Nr. AM-B11), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung zur Absicherung des
GR-Sitzung 14.07.2022
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.