Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.113
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- 558 -
Der von StRin Mag.a Schwarzl gestellte
Antrag auf die Eröffnung der Debatte wird
abgelehnt.
51.4
I-OEF 112/2009
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Heizungsförderung
(Die Innsbrucker Grünen)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite 535)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Voraussetzungen für eine
Förderung sind ein aufrechter Energieliefervertrag bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Weiters muss es sich
um ein Wohngebäude handeln und der
maximale Heizwärmebedarf darf
75 kWh/m² pro Jahr nicht übersteigen.
Gefördert werden nur Pellets- bzw.
Hackgutkessel und Wärmepumpen.
Die Förderung ist nur in Kombination mit
der Wohnbauförderung bzw. deren
Zusicherungserklärung möglich. Die
Förderhöhe richtet sich nach der Gebäudeklasse und liegt zwischen
€ 800,-- und € 2.300,--, mit Qualitätsbonus
zwischen € 1.000,-- und € 2.500,--.
Zu Frage 2.: Bei einem zusätzlichen
Einbau von Solaranlagen und/oder
Wohnraumlüftungen erhöht sich die
Förderung um € 500,--.
Zu Frage 3.: Eine Kombination mit der
Wohnbauförderung des Landes Tirol ist
notwendig. Bundes und Gemeindeförderungen schließt eine Förderung durch die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht aus.
Zu Frage 4.: Ja, sie müssen die Qualitätskriterien (Abgaswerte) der Wohnbauförderung erfüllen. Daher auch die Verknüpfung
mit der Wohnbauförderung. Die technischen Details werden von den Fachleuten
der Wohnbauförderung geprüft.
Zu Frage 5.: Nein.
Zu Frage 6.: Ja, es muss von einer
Installationsfirma eine Inbetriebnahmebestätigung vorgelegt werden.
StRin Mag.a Schwarzl: Nachdem die
Debatte nicht eröffnet wird, ersuche ich
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer als Vertreter des
GR-Sitzung 9.7.2009
Aufsichtsrates, zu deponieren, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
wenn sie schon eine Förderung vermarktet, diese für die Leute auch bekannt
macht. Man sollte irgendwo diese Kriterien
abrufen können.
51.5
I-OEF 113/2009
Verein Innsbruck Contemporary
(IC), Festival "performIC" - Kunst
im öffentlichen Raum, Untersagung bzw. Nicht-Genehmigung
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage der Innsbrucker Grünen (Seite
536) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Im Auftrag des Büros der
Bürgermeisterin, Dr. Pühringer, wurden
die Veranstalter von der für die Grundüberlassung zuständigen Mag.-Abt. IV,
Wirtschaft und Tourismus, in Kenntnis
gesetzt, dass die gewünschten Grundflächen insbesondere aufgrund der unten
angeführten Begründungen nicht zur
Verfügung gestellt werden können.
Dem Veranstalter konnte jedoch der von
ihm vorgeschlagene Alternativstandort am
Domplatz seitens der Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, mit Bescheid vom
19.5.2009 und seitens des Grundeigentümers, vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), mit
schriftlicher Vereinbarung vom 9.6.2009,
genehmigt werden.
Zu Frage 2.: Die Stadt Innsbruck wird
laufend mit Anfragen von Veranstaltern
konfrontiert, den Platz vor dem Goldenen
Dachl für diverse (mehr oder weniger
tourismusrelevante) Veranstaltungen,
Promotionszwecke, Sport- und Kulturprojekte und dergleichen zur Verfügung zu
stellen.
Seitens der Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und
Tourismus, besteht grundsätzlich die
Intention, diesen Platz - neben der jährlichen Abhaltung des Christkindl- und
Ostermarktes - nur für wenige ausgewählte, standortadäquate Veranstaltungen zur
Verfügung zu stellen (zum Beispiel:
Hoffeste, Platzkonzerte des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer {TVB}, Golden-Roof-Challenge).