Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.144
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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile
Stellungnahme der
OSVI
Beide Belege mussten nach Eingang durch den zuständigen
Mitarbeiter für die Fanmeilen inhaltlich geprüft und genehmigt
werden, dieser war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem
Dienstverhältnis ausgeschieden.
Erst nach Freigabe konnten die entsprechenden Belege verarbeitet
werden. Beim Absperrsystem handelt es sich um einen während der
EURO entstandenen zusätzlichen Aufwand, der auch im
Zusammenhang mit der mangelhaften Leistungserbringung durch
den Sicherheitsdienst steht.
Die restlichen € 103 betreffen die mittlerweile durchgeführte
Richtigstellung von zwei aliquot weiterverrechneten Versicherungsprämien.
Im gesamten Unterschiedsbetrag zum Stichtag 3.3.2009 sind auch –
auf Stundenbasis abgerechnete – Aufwendungen der OSVI für
Technikleistungen (€ 312), IT/TK-Leistungen (€ 324) sowie
Marketingleistungen (€ 6.541) enthalten.
Stellungnahme der
OSVI
Bei den Aufwendungen für Technikleistungen, IT/TK Leistungen
sowie den Marketingleistungen handelt es sich um Kosten, die nicht
unter die Provision zu subsumieren sind. Diese Leistungen wären
ansonsten von dritter Seite zu erbringen gewesen.
Personalkosten,
Als weitere Abweichung zwischen der „Endrechnung Fanzonen und
Vergnügungssteuer
Fanmeile EURO 2008“ per 30.11.2008 und der von der OSVI per
und Aufwand für PKW 3.3.2009 durchgeführten Berichtigung sind Personalkosten (€ 605),
die Vergnügungssteuer (€ 8.653) sowie die Kosten für einen PKW
(€ 375) anzuführen.
Bei den Personalkosten handelt es sich gemäß erhaltener Auskunft
der OSVI um die anteilsmäßige Kostenweiterverrechnung für eine
Mitarbeiterin zur Unterstützung des Fanzonenmanagers.
Die Vergnügungssteuer für die Veranstaltungen in der Fanmeile
Innenstadt wurde von der Stadtgemeinde Innsbruck erst mit - insgesamt sechs - Bescheiden jeweils vom 20.1.2009 vorgeschrieben.
Darüber hinaus ergab die Prüfung, dass die angesprochenen
Vergnügungssteuern zum Prüfungszeitpunkt von der OSVI noch
nicht beglichen waren.
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